Gerade eine Idee: Schon mal mit Garantie probiert?
Lieferant anschreiben.
Ohne es zu wissen, aber ich interpretiere das so: Ein Bandsägeblatt unterliegt natürlichem Verschleiß. Es nutzt sich ab. Aber brechen darf es nicht. Wenn das regelmäßig oder aber auch selten passiert, ist das ein Mangel. Man kann doch nicht automatisch davon ausgehen, dass etwas das man kauft eben naturgemäß kaputt geht. Ich würde es darauf ankommen lassen.
Stellt Euch mal vor, ein Autoreifen platzt und der Hersteller sagt, das sei normal. Manchmal halten sie 20 000 km, aber auch manchmal nur 100 das ist eben so.
Klar kann man dagegen halten, dass Bandsägeblätter eben Verschleissmaterialien sind. Aber die Schweißnaht ist ein wesentliches Bestandteil des Blattes und muss definitiv eine solch hohe Qualität besitzen, dass sie eben nicht bricht. Kann der Hersteller diese nicht garantieren (und da sind wir schon bei der Gewährleistung) liegt eben ein Mangel vor und er muss nachbessern oder den Kaufpreis ersetzen. Ist ihm das auf Dauer zu kostenintensiv, soll er das Produkt eben vom Markt nehmen.
Habe auch nie den Hinweis gelesen, dass Blattbruch von der Garantie ausgenommen ist (habe allerdings auch nie explizit nachgeschaut). Aber sofern das beim Verkäufer nicht explizit erwähnt war/ist, gilt eben die gesetzliche Gewährleistung.
Wenn jemamd and anderer Meinung ist, kann er das gerne schreiben. Aber letztlich wissen wir es so oder so nicht wirklich juristisch. Also bitte diskutiert das jetzt nicht bis zum „geht nicht mehr“. War nur so ne Überlegung und es wäre m.E. den Versuch wert auf den Verkäufer zuzugehen.
Hab gerade mal gegoogelt.
https://www.amazon.de/Sägebänder-Säg..._1511698264284Hier wird die Gewährleistung explizit für 3-Rollen-Maschinen ausgeschlossen.
Bei zwei großen werbenden Bandsägeshops über Google habe ich auch keinen Ausschluss gefunden. Da wird von unsachgemäßer Verwendung etc. Geschrieben. Aber dass Bandbruch explizit ausgeschlossen wird, las ich nirgends. Und Verschleiß würde ich es nicht nennen.
Also einfach mal versuchen?