Ich denke Deine Fragen zeigen, dass Du in dem Thema nicht so sehr bewandert bist...
Die Entfernung (bis zur am weitesten entfernten Steckdose) wäre 48 m, ergibt für N und L-Leiter zusammen rund 100 m. Bei 2,5 mm2 wäre der Leitubngswiderstand (statisch) 0,7 Ohm, bei 4 mm2 0,5 Ohm.
Der maximal Spannungsabfall darf (von der HV aus) 4 % betragen, rund 9 Volt. Bei 16 A ensthen auf 2,5 mm2 aber 11 V, also unzulässig, bei 4 mm2 7 Volt, das wäre zulässig. Damit ein LS-Automat B auslöst ist ein Kurzschlusstrom von ca. 80 A erforderlich, der maximale Schleifenwiderstand (statisch) beträgt dann 2,7 Ohm, wäre bei 4 mm2 wohl OK.
Ein LS mit 16 A käme in die UV im Haus, ein RCD mit 30mA möglichts auch.
Bei Schwimmbädern dürfen nach VDE 0100-70x im Bereich 2, d.h. bei Abstand von mehr als 2 m vom Beckenrand, Steckdosen verbaut werden, wenn sie durch RCD abgesichert sind. Normale bewegliche Verbraucher wie Grills dürfen allerdings anch meinem Verständnis nur außerhalb des Bereichs 2 beim mehr als 3,50 m Abstand zum Beckenrand betrieben werden.
Also mit dem Grill an den Rand des Schwimmbeckens kannst Du vergessen.
Letztlich muss Dein Elektriker entscheiden. Wenn Du es selbts machts und es gibt Perosnenschaden hast Du nicht wenige Probleme mit dem Strafrecht und der Haftung...