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Worauf muss man achten bei einem behindertengerechten Bad?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich bin Vermieter mehrerer Wohnungen und habe jetzt beschlossen eine Wohnung behindertengerecht und barrierefrei umzubauen, da diese Wohnung schon seit langem leer steht und ich mir so einen neuen Mieter erhoffe... Worauf muss ich denn bei dem Bad achten? Welche Vorrichtungen müssen angebracht werden?
Auf http://nullbarriere.de/din18040-2-bad.htm und https://www.inwerk-bad-und-spa.de/ba...freies-bad.htm findet man schon viele Hinweise und Tipps, aber vielleicht hat ja hier jemand Erfahrung mit behindertengerechten Bädern. Oder sollte ich mir dafür Rat bei einem Experten suchen?
24 ANTWORTEN 24

StepeWirschmann
Bronzemitglied

cyberman
Platinmitglied
Wenn du einen Zuschuss oder eine Förderung von der KfW möchtest, schlau dir mal die Richtlinien an da steht einiges drin, es kommt auch darauf an ob das Bad mit einem Rollstuhl befahrbar sein muss oder nicht. Gute Informationen gibt es auch von den Krankenkassen, auch hier gibt es Zuschüsse für den Umbau, es lässt sich auch KK und KFW kombinieren. Die Bedingungen der KK sind in der Regel nicht so restriktiv wie die der KFW. Auch werden von der KK Hilfsmittel wie z.B. Griffe oder Stützen von der KK ubernommen.

Ich habe das letztes Jahr für ein vermietetes Haus gemacht und mich für die Variante ohne KFW entschieden da der Aufwand einfach zu hoch gewesen war.

3radfahrer
Diamantmitglied
Ganz wichtig ist eine breite Tür und sie muss nach außen aufgehen.

Holzbeinschnitzer
Bronzemitglied
Hier mal ein paar Punkte, die ich von meinem Beruf her empfehlen kann. Ob es ein muss ist, kann ich dir nicht sagen.
- Türbreite min 1m
- Bodengleiche Dusche
- Rutschhemmende Fliesen
- Waschbecken mit dem Rollstuhl unterfahrbar
- Toilette evtl höhenverstellbar
- Griffe seitlich der Toilette
- Duschklappsitz in der Dusche
- Genug Raum zum rangieren mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl und Rollator

Hoffe ich kann dir damit schon weiterhelfen

fwmachine
Alter Hase
Huhu.

Nur so als Basis .

In meiner Familie hat aktuell auch eine Person - hoffentlich nur temporaer- den Status 3 und brauchte einen Badumbau.
Das hat komplett die Kasse uebernommen. Da kam ein Sanitaetshausmitarbeiter und hat Beytandsaufnahme gemacht. Und das ging dann wiederum an die Sanitaerfirma.

LG.

Holzbeinschnitzer
Bronzemitglied
Das die Kasse sowas komplett übernimmt ist falsch. Diese bezuschussen entsprechende Umbauarbeiten und Anschaffungen, wie bsp einrn Treppenlift, mit einmalig bis zu 4000€.

Holzbeinschnitzer
Bronzemitglied
BTW:
In diesem Fall hier wird michberger sich an die KFW für einen Zuschuss wenden müssen, da es sich hier um eine Mietwohnung handelt und nicht um die eigene. Ich hlaube kaum, dass eine Kasse solch ein Vorhaben bezuschusst.

cyberman
Platinmitglied
Holzbeinschnitzer:
BTW:
In diesem Fall hier wird michberger sich an die KFW für einen Zuschuss wenden müssen, da es sich hier um eine Mietwohnung handelt und nicht um die eigene. Ich hlaube kaum, dass eine Kasse solch ein Vorhaben bezuschusst.


Die KK des Mieters gibt einmalig einen Zuschuss für den Umbau, das Geld geht an den Mieter, dann kommt es halt auf das Mietverhältnis an, in der Regel wird der Mieter das auch gerne so machen sofern er in der Wohnung oder dem Haus bleiben möchte, der Vermieter ist nämlich nicht verpflichtet den Umbau vorzunehmen. Den KFW Zuschuss kann nur der Eigentümer beantragen. Der Umbau kann mit Genemigung des Vermieters auch in Eigenregie vorgenommen werden (der Mieter beauftragt die Handwerker) als Vermieter würde ich dem so aber nicht zustimmen. Wir hatten uns mit dem Mieter zusammen gesetzt und zusammen die nötigen Umbauten besprochen, vom Mieter bekamen wir den KK Zuschuss und der Mieter bekam eine verbindliche Mietzusage von uns. Hilfsmittel wie Haltegriffe und Sitz für die Dusche werden unabhängig vom Zuschuss ebenfalls von der KK übernommen sofern sie nicht auf der Rechnung für den Badumbau aufgelistet sind.

Holzbeinschnitzer
Bronzemitglied
cyberman:
Die KK des Mieters gibt einmalig einen Zuschuss für den Umbau, das Geld geht an den Mieter, dann kommt es halt auf das Mietverhältnis an, in der Regel wird der Mieter das auch gerne so machen sofern er in der Wohnung oder dem Haus bleiben möchte, der Vermieter ist nämlich nicht verpflichtet den Umbau vorzunehmen. Den KFW Zuschuss kann nur der Eigentümer beantragen. Der Umbau kann mit Genemigung des Vermieters auch in Eigenregie vorgenommen werden (der Mieter beauftragt die Handwerker) als Vermieter würde ich dem so aber nicht zustimmen. Wir hatten uns mit dem Mieter zusammen gesetzt und zusammen die nötigen Umbauten besprochen, vom Mieter bekamen wir den KK Zuschuss und der Mieter bekam eine verbindliche Mietzusage von uns. Hilfsmittel wie Haltegriffe und Sitz für die Dusche werden unabhängig vom Zuschuss ebenfalls von der KK übernommen sofern sie nicht auf der Rechnung für den Badumbau aufgelistet sind.

Da hier die Wohnung aber umgebaut werden soll, um sie atraktiver für andere Mietergruppen zu machen, fällt die Kasse hier weg, da kein Mieter vorhanden ist der dies benötigt.
An Hilfsmitteln, welche es auf Rezept gibt, kann ich dir einiges aufzählen, da ich selbst in nem Santätshaus arbeite...