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HT Abwaserrohr im Mehrfamilienhaus geeignet?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
HT Abwasserrohr im Mehrfamilienhaus geeignet?
Hatte an der Baddecke(Eigentumswohnung) einen Wasserfleck. Mein Handwerker hat die Decke geöffnet und dieses Rohr (siehe Foto) vorgefunden. Er meinte, es sei nicht DIN gerecht, die Anschlüsse würden nicht passen, es sei aus der ehemaligen DDR, Muffen fehlten und es sei aufgrund der Reibungskräfte (Fäkalien) abgeschabt und sollte ausgetauscht werden. Die Hausverwaltung weigert sich die Kosten zu übernehmen. Kann mir jemand Auskunft erteilen? Was bedeutet das Zeichen F im Dreieck? Bin über jede Antwort dankbar, da ich gegen die Hausverwaltung einen Prozess führe. Zuerst sagt der Hausverwalter mündlich zu, dass das Rohr ausgetauscht werden soll, nachdem es ausgetauscht wurde,wollte er nichts mehr davon wissen und verlangte von mir zusätzlich eine F80 Ummantelung (Brandschutz/Dämmung), ansonsten msste alles "zurückgebaut" werden. Sitze auf Kosten von 1400€ zzgl. Prozess. Fühle mich reichlich hinters Licht geführt und möchte mich dagegen zur Wehr setzen.
12 ANTWORTEN 12

Jan_M
Silbermitglied
Ja.

Wenn du deine Frage allerdings ein wenig konkretisierst, erhältst Du sicher auch Antworten die besser auf dein Problem passen.

Stromer
Goldmitglied
F im Dreieck sollte, so meine ich, für FRIATEC stehen und die stellen auch diese HT -Rohre her! Reibungskräfte der Fäkalien??? das klingt aber seltsam, da wären ja alle Mietshäuser betroffen, wenn dem so wäre. Muffen fehlten?, oder eher die Dichtung?

Thorsten2501
Alter Hase
Irgendwie kann ich dir hier nicht ganz folgen? Hausverwalter sagt zu es wird getauscht. OK
Dann wurde es getauscht. Von wem? Weil wenn der Hausverwalter nix mehr davon wissen will, dann hat er es wohl nicht selbst getauscht. Hast du es getauscht, war das vermutlich nicht ok, denn es war nicht dein Rohr, sondern das der Hausverwaltung.
Zu unterschiedlichen System zwischen DDR und BRD habe ich leider keine Ahnung

Fernton
Ehemaliges Mitglied
Der Klassiker. Beim nächten Mal bitte die Absprachen mit der Hausverwaltung schriftlich machen, dann entfällt das Problem die Zusage der Kostenübernahme beweisen zu müssen. Im Zweifel dann auch den Handwerker direkt von der Hausverwaltung beauftragen lassen.

Nützt dir zwar im Moment nichts mehr, aber vielleicht dem nächsten der es liest.



  • Du hast keine Belege/Zeugen für die Kommunikation mit Hausverwaltung?
  • Du hast deinen Handwerker nicht verstanden oder er hat dir Unsinn erzählt?
  • Du hast keine Dokumentation ausser dem oben gezeigten Bild?
  • Du machst dir Hoffnung den Prozess zu gewinnen?

Lionsreich
Silbermitglied
Noch ein kleiner Tipp von mir:
In meinem Mietvertrag steht drin das ich für klein Reparaturen bis zu einer Höhe von 350€ die Kosten selbst tragen muss.Soweit ich Informiert bin gilt laut neuer Regelung das alle Kosten die am Gebäute entstehen durch dem Vernieter zu tragen sind!
Geh am besten zu einem Vertreter vom Deutschen Mieterbund bei der in der nähe. Die können dir sicherlich Kontakt-Daten geben von einem guten Anwalt der sichbezüglich Mietrecht Adequat aus kennt.
Den Tipp von meinem Kollegen vorher kann ich dir auch nur wärmsten Empfehlen für die Zukunft bzw. dir bei Absprachen Zeugen dazu holen!!

Fernton
Ehemaliges Mitglied
hutzliputzli123:
... Eigentumswohnung ...


Lionsreich:
... Mietvertrag ...


Das passt nicht ganz zusammen 😉

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Warum zur Hölle beauftragst du bei derartigen Schäden selber einen Handwerker? Der einzige Eingriff ins Rohrsystem welchen ich selber vornehmen würde wäre das entfernen von Haaren im Fusselsieb!
Sorry, aber das hast du selber verbockt! Sei froh wenn aufgrund deines Eingriffs in den nächsten 50 Jahren beim kleinsten Problem mit dem Abwasser keine Regressansprüche gegen dich geltend gemacht werden! Einen Sündenbock für Rohrbrüche etc. hat die Hausverwaltung nun!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo, es handelt sich aber um meine Eigentumswohnung, die komplett saniert wurde. Es waren bei der Besichtigung des Schadens die Hausverwaltung und mein Handwerker vor Ort. Da auch noch ein altes Bleirohr zum Vorschein kam, meinte die Hausverwaltung, dass unser Handwerker (besitzt eie Meisterprüfung) im Zuge der Sanierung und um Zeit zu sparen (Umzugstermin nahte!) das doch gleich mitmachen könnte (Abwasserrohr und Bleirohr). Da wir die "Neuen" im Haus waren und es sich augenscheinlich um eine seriöse Eigentümergemeinschaft (alles Akademiker) handelte, vertrauten wir Doofen auf die mündliche Zusage des Hausverwalters.

Thorsten2501
Alter Hase
Auch wenn es eine Eigentumswohnung ist musst du Unterscheiden zwischen allgemeinem und persönlichem Eigentum. Ich weiß da die Fachbegriffe nicht mehr genau. Aber auch als Eigentümer darf man nicht alles machen.
Auch wenn man der Hausgemeinschaft augenscheinlich traut sollte sowas IMMER(!!!) schriftlich fixiert sein...Verträge sind zum streiten da...