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Dachbodenausbau anmelden - wie und wo und sowieso

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo Community,

ich habe ja letztes Jahr meinen Dachboden ausgebaut (siehe Projekt).

Habe jetzt auch endlich ne Heizung installieren lassen.

Nun drängt sich mir die Frage auf. So einen Ausbau muss man doch bestimmt irgendwo melden oder eintragen lassen oder? Ist ja immerhin eine Wohnraumvergrößerung.

Hat jemand davon eine Ahnung und kann mir sagen, wo das gemacht werden muss? Und was sowas wieder kostet vielleicht? Wohne in Schleswig-Holstein, die zusätzliche Wohnfläche beträgt ca 20qm.

Dank euch!
28 ANTWORTEN 28

Funny08
Goldmitglied
Wenn du nur einen Innenausbau gemacht hast, und das keine Mietwohnung ist, brauchst du das meines Wissens nach nur der Versicherung zu melden, da ja der Wert gestiegen ist.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Wenn es nur ein Ausbau war, nicht seperat und nicht von außen sichtbar, mußt Du nichts unternehmen.
Wenn Du Dachfenster oder Dachgauben neu eingebaut hast, oder eine seperate Wohnung gebaut hast, hättest Du dafür VORHER eine Baugenemigung gebraucht. Jetzt zum Bauamt zu rennen kommt einer Selbstanzeige gleich...

Gruß
GrünBlau

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Super, vielen Dank für die Antworten. Versicherung hab ichs schon gemeldet. Ist alles innen und Eigenbedarf. Naja 1 Fenster ist ganz neu... Schwamm drüber 🙂

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hi,

wenn es nur für den Eigengebrauch ist und an Statik nix verändert wurde, brauch es nur der Versicherung gemeldet werden, damit diese die "Wertsteigerung" in der Versicherungssumme berücksichtigt (Wohngebäude und wenn selbst genutzt auch der Haurat). Sonst kann es im Schadensfall etwas Stress geben.

Wurde die Statik verändert (Tragende Wand eingerissen etc...) muss ein Statiker das eigentlich neu rechnen...

Ist von Außen ein Wohnausbau sichtbar, ob das der Stadt hätte gemeldet werden müssen...keine Ahnung...

Gruß
Uwe

Gruß Uwe

Fernton
Ehemaliges Mitglied
Ob und wenn ja was genehmigt werden muss steht in der jeweiligen Landesbauordnung.

Selbst wenn keine explizite Genehmigungspflicht besteht, kann eine Anzeigepflicht bestehen. So erhöht z.B. die Schaffung zusätzlichen Wohnraums häufig den Wert einer Immobilie. An dieser Wertsteigerung möchte die öffentliche Hand z.B. in Form von Grundsteuern beteiligt werden.

regengott
Alter Hase
Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Wenn man von Außen nicht erkennen kann, daß etwas geändert wurde, würde ich den Ball flach halten und ersteinmal abwarten.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Fernton:
An dieser Wertsteigerung möchte die öffentliche Hand z.B. in Form von Grundsteuern beteiligt werden.


...die Grundsteuer rechnet sich nicht nach dem Wert der Immobilie...

Es gibt einen sogenannten "Einheitswert"(einheitlich D-weit von der Finanzbehörde festgelegt) und den "Hebesatz" (von der Gemeinde festgelegt), nach welchem sich die Steuer berechnet. 😉

mfg Dieter

Fernton
Ehemaliges Mitglied
So wie ich Wertermittlung verstehe, ist ist die erzielbare Miete (zu Preisen von igendwann) einer der Faktoren die sich auf den Wert auswirken. Mit einer Vergrößerung der Wohnfläche sollte sich normalerweise eine höhere Miete erzielen lassen.

Allerdings bin ich weder Steuerberater, noch Rechtsanwalt und auch sonst in keiner Weise mit der Ermittlung der Werte betraut.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
...das Haus, in welchem der Ausbau stattgefunden hat, wurde bereits bei Fertigstellung bewertet und der Steuersatz festgelegt.

Hier wird der umbaute Raum als Grundlage herangezogen. Da dieser nicht verändert wurde, ist auch keine Änderung der Steuer von Nöten.

mfg