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am 22-11-2012 15:38
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am 24-11-2012 1:16
Wenn die Eltern selbst ein Außenspielgerät mit Materialien aus dem Baumarkt bauen möchten, dann sind sie (KITA) Hersteller im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. Demnach haben sie die rechtliche Verantwortung für das Produkt. Es wird empfohlen einen Fachmann, z.B. von einer Prüfstelle, zu beauftragen, der den Aufbau des Außenspielgerätes begleitet und nach Fertigstellung abnimmt. Dieser sollte dann schriftlich bestätigen, dass das Gerät den Bestimmungen des GPSG und den einschlägigen Normen entspricht. Dann sind sie in einem evtl. baubedingten Schadensfall abgesichert, denn hierfür ist der Hersteller verantwortlich.
Wenn die Eltern ein Außengerät aus dem Katalog aufbauen möchten, sollten sie dies genau nach Bedienungsanleitung des Herstellers machen. Die einzelnen Bauphasen sollten am besten mit Fotos dokumentiert werden, in denen man die einzelnen Aufbauphasen und die nach Aufbauanleitung erforderlichen Maßnahmen erkennen kann.
Sinnvoll kann es auch hier sein, den richtigen Aufbau von einer Prüfstelle abnehmen zu lassen. Das Produkt sollte auf jeden Fall ein GS-Zeichen von einer anerkannten Prüfstelle tragen.