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TÜV, GS und Co. auf dem Kinderspielplatz

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Wer kennst sich da etwas genauer aus?

Zur Frage bzw. zum Problem gibt es eine kleine Vorgeschichte:
Wie einige (durch die Kartonaktion) sicher wissen, zieht unser Kindergaten um - morgen geht es los. Nebenbei noch mal ein Dankeschön an Bosch für die Umzugskartons.
Nun gehört dieser Kindergarten nicht der Stadt, sondern einem Förderverein. Dieser hat natürlich nur bedingt Gelder. Die Fördermittel für den Bau wurden nur mit der Auflage genehmigt, dass anfallende Mehrkosten durch den Verein zu tragen sind. Nun zog sich die ganze Genehmigung so lange hin, alles wird teurer..... Kurz, damit das Geld für den Bau reicht, ist kein Geld mehr für die Außenanlage da. Da sich der neue Kindergarten direkt neben dem alten befindet, kann (über den Fußweg) vorläufig der alte Spielplatz genutzt werden. Der neue Kindergarten bekommt jetzt nur Rasen und nächstes Jahr sollen Spielflächen angelegt werden, die alten Spielgeräte eventuell nochmal umgestellt werden und vielleicht ist irgendwann auch mal Geld für neue Spielgeräte da.
Das muss doch auch anders zu bewältigen sein. Die Spielflächen in Eigeninitiative sollten nicht das Problem sein, aber was ist mit den Spielgeräten (Klettergerüst, Rutsche...) Zur Elternversammlung fielen da Preise von 20000€. emoticon.confused.title

Wo kommen solche Preise her? Sind Spielgeräte für Kindergärten anders geprüft? Darf man keine Klettergerüste aus dem Baumarkt nutzen?

Ein recht vernünftiges Klettergerüst ist für ein paar Hundert Euro zu haben und dafür sind sicher auch Sponsoren zu finden. Nur bei 20000€......
13 ANTWORTEN 13

HOPPEL321
Goldmitglied
Das hängt davon ab welche Versicherung dafür vorgesehen ist,das teuerste an solchen Spielgeräten sind meist die Prüfzeichen.
Bei unserem Gemeinde Kindergarten ist das die Gemeinde-Unfallversicherung,und die macht solche Vorgaben.Schon möglich das es bei einem Förderverein als Träger ähnlich ist.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied

Funny08
Goldmitglied
Da in Deutschland alles Genormt ist unterliegen auch Spielplätze einer Norm:
Die DIN/EN 1176/1177 für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden

besteht aus folgenden Teilen:


Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
Teil 2: Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln
Teil 3: Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen
Teil 4: Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahnen
Teil 5: Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells
Teil 6: Anforderungen und Prüfverfahren für Wippgeräte
Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Teil 10: Anforderungen und Prüfverfahren für vollständig umschlossene Spielgeräte
Teil 11: Anforderungen und Prüfverfahren für Raumnetze

Evtl hilft dir auch der: Link PDF

Alles sehr verzwickt - und verzwickt kostet immer Geld

OT:Hab die Tage einen Bericht im TV gesehen, wie die Prüfsiegelvergabe stattfindet - bei vielen Instituten ist das der reine Betrug, da es Teilweise zb bei GS Prüfsiegel in verschiedenen östlichen EU-Ländern anscheinend egal ist was der Prüfling für Mängel haben könnte, hauptsache die Kohle fließt.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Das hilft mir nur bedingt weiter. Mir geht es weniger darum, was oder wie geprüft wird, sondern ob es wirklich solche Unterschiede zwischen "normalem" Spielzeug und Spielzeug für Kindergärten/Spielplätze gibt.
Soweit ich weiß, sind bei uns alle Klettergerüste geprüft. Und aus einem genannten Link habe ich rausgelesen, dass der Hersteller für die Einhaltung der aktuellen Normen zuständig ist.
Zitat TÜV: "Die genannten Normen enthalten vorzugsweise sicherheitstechnische Festlegungen für Hersteller von Spielplatzgeräten zur Umsetzung der Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG).
Spielplatzgeräte dürfen vom Hersteller als Nachweis für die Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen nach erfolgreicher Prüfung durch eine zugelassene Prüfstelle mit dem Zeichen „GS = Geprüfte Sicherheit„ gekennzeichnet werden. "


Das würde für mich jetzt heißen, dass jeder GS-gekennzeichnete Spielturm zu Hause wie auch im Kindergarten aufgestellt werden darf. Hinzu kommen natürlich die Vorschriften zum Fallschutz und der Wartung.
Aber warum haben sie dann von solch teuren Klettergerüsten gesprochen? Da steht für mich ein großes Fragezeichen. 20000€-Spielgeräte könnten die Eltern auch mit Hilfe von Spenden aus kleinen Firmen hier nicht bezahlen. Für 500€-Geräte, die es normal zu kaufen gibt, könnte es schon reichen.

HOPPEL321
Goldmitglied
Das Problem ist das bei Verwendung von normalen Spielgeräten die Versicherung im Fall der fälle nicht mitmacht.
Das ist das gleiche Problem bei der Verwendung von werkzeug aus dem Baumarkt wo draufsteht not for Professional use.
Bei der renovierung unserer Grundschule musste es Z.b. Wandfarbe nach DIN xxy sein,die gute Alpina war nicht geprüft.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Genau das ist mein Problem: "Was sind normale Spielgeräte und was nicht?"

Hier in dem Link (fast ganz unten) sieht man aber einen Hinweis: "Achtung! Nur für den Hausgebrauch." Und das trotz TÜV GS geprüft. Da muss es also noch irgendwas geben. emoticon.confused.title

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Seit dem Sommer 2009 ist die aktuelle Fassung der DIN EN 1176, die DIN EN 1176:2008 gültig. Alle Spielplatzgeräte die auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen stehen müssen diesen Anforderungen entsprechen. Unter öffentlich zugänglich versteht man unter anderem auch Spielplätze in Kindertagesstätten und Schulen.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich denke mal, das ist eine Kostenfrage des Herstellers. Der eine lässt "nur" eine einfache GS-Prüfung machen und ein anderer die umfassendere DIN EN 1176. Die entstehenden Kosten werden dann auf die Spielgeräte umgelegt. Googlet man nach Spielgeräte und DIN EN 1176 werden die Preise sehr schnell deutlich. Also nix mit neuen Spielplatz für die Kleinen 😞

Nach der Prüfung kostet ein einfaches Reck aus zwei Holzbalken und einer Metallstange schon 370€

sabolein
Goldmitglied
Vielleicht hilft Dir das hier etwas weiter *schulterzuck*

Wenn die Eltern selbst ein Außenspielgerät mit Materialien aus dem Baumarkt bauen möchten, dann sind sie (KITA) Hersteller im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. Demnach haben sie die rechtliche Verantwortung für das Produkt. Es wird empfohlen einen Fachmann, z.B. von einer Prüfstelle, zu beauftragen, der den Aufbau des Außenspielgerätes begleitet und nach Fertigstellung abnimmt. Dieser sollte dann schriftlich bestätigen, dass das Gerät den Bestimmungen des GPSG und den einschlägigen Normen entspricht. Dann sind sie in einem evtl. baubedingten Schadensfall abgesichert, denn hierfür ist der Hersteller verantwortlich.
Wenn die Eltern ein Außengerät aus dem Katalog aufbauen möchten, sollten sie dies genau nach Bedienungsanleitung des Herstellers machen. Die einzelnen Bauphasen sollten am besten mit Fotos dokumentiert werden, in denen man die einzelnen Aufbauphasen und die nach Aufbauanleitung erforderlichen Maßnahmen erkennen kann.
Sinnvoll kann es auch hier sein, den richtigen Aufbau von einer Prüfstelle abnehmen zu lassen. Das Produkt sollte auf jeden Fall ein GS-Zeichen von einer anerkannten Prüfstelle tragen.