So schön die Aktion von Bosch für die Kinder auch ist (und für die Marke Bosch natürlich auch), aber das ist ein glasklarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Dabei geht es nicht um die versäumte Nennung des Urhebers/Autoren, wie es im Fall zu Guttenberg häufiger der Fall war (so lese ich zumindest den Beitrag von BjoernU), sondern vielmehr um die Aneignung fremder Texte (Stichwort: geistiges Eigentum).
Der Autor ist entweder fest angestellt bei der Zeitung oder freier Mitarbeiter, verdient also seine Brötchen damit, Texte wie diesen zu schreiben. Bei ihm liegen die Urheberrechte an dem Text. Üblicherweise treten die Urheber die Verwertungsrechte an ihren Texten an Verlage und Zeitungen ab - gegen Geld natürlich. Dafür dürfen die Zeitungen diese Texte dann verwerten, sprich verkaufen.
Da die Thüringer Allgemeine sich die Zeitungsausgaben mit diesen Texten bezahlen lässt, kann auch nicht von freier Verfügbarkeit die Rede sein. Selbst wenn's eine von diesen Käseblättchen wäre, in denen jede Woche immer Unmengen von Prospekten eingewickelt sind, wäre das so.
Ich würde diesen Text wohl erst einmal rausnehmen und entweder warten, bis er online verfügbar ist und dann dort hinverlinken oder einfach die Zeitung anschreiben und nachfragen, ob man diesen Text hier in diesem Bosch-Forum wiedergeben darf. Nur bei einer positiven Antwort würde ich dann den Text wieder reinstellen. Bei keiner Antwort, würde ich es lassen.
Übrigens ist es nicht ganz unwahrscheinlich, das die Urheberrechte des Fotos in dem Artikel bei noch einer anderen Person, dem Fotografen, liegen. Weiterhin dürften die Persönlichkeitsrechte bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der auf dem Foto abgebildeten Kinder betroffen sein.
Ich bin kein Anwalt, von daher möchte ich dies nicht als Rechtsberatung verstanden wissen. Ich habe das Thema aus IT-Sicht nur in den letzten zehn, fünfzehn Jahren verfolgt.