Man sollte genau lesen und die Originalquelle betrachten:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7BC0731C71-6DBF-456F-A1E5-21EF83ED294... 1. Das Urteil sagt konkret, dass es immer eine Betrachtung des Einzelfalles sein muss.
2. Der Auftraggeber ging davon aus, dass der Helfer seit 40 Jahren als Elektriker gearbeitet habe und Fachmann sei. War aber nicht der Fall.
3. Das Urteil beruht auf der Feststellung, dass der Beklagte eine Haftpflichtversicherung hat. In anderem Urteil auf das verwiesen wurde, hat der Beklagte keine Haftpflichtversicherung und erhielt einen Freispruch!
4. Es ist davon ausgegangen worden, dass bereits bei Montage die Lampe selbst unter Spannung stand.
5. Sinngemäß steht drin, dass wer einen anderen um Hilfe bittet, dann auch erwartet, dass der seine Arbeit richtig macht und im Umkehrschluss, dass der der hilft auch die nötige Sorgfalt wahren muss, da die obige Erwartung vorhanden ist. Wer also nur wenig Ahnung hat, sollte das dann auch bekennen.
Zu 4. Also dann ist dem Helfer auch nicht zu helfen! Wenn ich helfe, dann muss ich es auch richtig machen!
Zu 5. Ich meine, wenn der "Elektriker" gesagt hätte, er hat wenig Wissen, hätte der Vermieter jemand anderes geholt. Oder der "Elektriker" hätte gesagt, ich lege die Leitung, montiere die Lampe, aber anschließen sollte es ein Fachmann, wäre der Vermieter dann bestimmt auch einig gewesen. Aber so musste er davon ausgehen, dass es fachmännisch gemacht wird.
Meine Meinung: Das Urteil ist nichts neues. Haftungsfragen bei Gefälligkeitshsndlungen gab es schon immer. Dieses Urteil sagt nicht: Tu niemals mehr jemandem einen Gefallen, sondern es sagt einfach nur, wer Mist baut, muss den Kopf dafür hinhalten. Und das finde ich richtig.
Mal ein anderes Beispiel: Ihr bittet Nen befreundeten Automechaniker, er soll Dir die Winterreifen wechseln. Er macht es und nach 100 km fliegst Du mit nur 3 Rädern aus der Kurve. Totalschaden und Krankenhaus. Was würdest Du sagen? Der hätte die Radmuttern auch richtig anziehen müssen ... - oder? Und damit hast Du recht. Von einem Automechaniker muss ich das erwarten können! In diesem Urteil wird das selbe gesagt. Von einem Elektriker muss man erwarten können, dass die Lampe nicht unter Strom steht.
Und andererseits: Wenn ich es nicht kann, muss ich die Verantwortung eben tragen. Wäre doch schlimm, wenn ich nicht haften müsste ...
Noch etwas: wenn Du Deinen Rasenmäher verleihst und Dein Nachbar macht ihn kaputt, zahlt dem seine Haftpflicht nicht, weil Du ihm den Mäher zur Benutzung überlassen hast. Gilt übrigens auch für Umzugshelfer, die den Fernseher beim Tragen fallen lassen. Da zahlt keine Versicherung. Setzt Du aber eine Lampe unter Strom, dann zahlt Deine Haftpflicht, es sei denn, es war Vorsatz im Spiel. Also hilf, wo Du kannst und mäh dem Nachbarn den Rasen selbst, wenn er den Rasenmäher ausleihen will.
Vermute ich habe stellenweise noch mehr verwirrt, aber ich hätte das Urteil genau so gefällt. Wer hilft muss auch Sorgfalt walten lassen ... Das wäre das letzte, wenn jeder Helfer Schaden anrichten könnte, ohne Schadenersatz (durch seine Versicherung die er zu dem Zweck ja auch hat) leisten zu müssen. Denkt bitte auch mal an die Geschädigten!