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Ein interessantes Urteil beim OLG Koblenz

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Heute hat das OLG Koblenz ein sehr interessantes Urteil gefällt das sicherlich für viele von uns nicht ganz unwichtig ist.

Hier geht es zum Link: -KLICK-

Ich persönlich finde den Absatz "Ob der Nagel vor oder nach Montage der neuen Außenlampe in die Wand geschlagen wurde, ist streitig." sehr bemerkenswert, denn er impliziert eine eher langjährige Haftung für Schäden auch bei kleinen Freundschaftsdiensten.
50 ANTWORTEN 50

woern63
Platinmitglied
Damit darf man keine Gefälligkeitsdienste mehr machen. Maximal Rasenmähen oder nur mit Erklärung per Unterschrift das man nicht haftbar ist.

Janinez
Diamantmitglied
das ist ja der Hammer unsere Urteile werden immer unverständlicher - langsam bekommen wir hier auch amerikanische Verhältnisse

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Na das ist ja mal ganz schön krass. Wie schon woern bemerkte soll man sich erst eine Erklärung geben lassen das man dann nicht mehr haftbar ist.
Ich für meinen Teil helfe wirklich sehr gerne, aber nach diesem Urteil muss man sich echt überlegen was man noch macht und darf.

Woody
Platinmitglied
Krass emoticon.eek.title . Das war auch mein erster Gedanke Janinez - ihr nähert euch amerikanischen Zuständen.


Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Janinez
Diamantmitglied
wird es bei unseren Gerichten aber werden, die gehen ja absolut an der Realität vorbei

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Aus diesem Grunde helfe ich außerhalb der Verwandtschaft Niemandem. Wenn Nachbar mich fragt, gehe ich mit meinen Geräten hinüber und lasse ihn das unter meiner Anleitung und Aufsicht machen. Und wenn ich sehe, daß es ein Krummfinger ist, nehme ich ihm die Geräte wieder weg. Habe ich bereits einmal so gemacht. Der Kontakt mit diesem Nachbarn beschränkte sich danach auch nur auf ein spärliches Nicken beim Sehen. Aber damit kann ich leben...

Rainerle
Diamantmitglied
Man sollte genau lesen und die Originalquelle betrachten:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7BC0731C71-6DBF-456F-A1E5-21EF83ED294...

1. Das Urteil sagt konkret, dass es immer eine Betrachtung des Einzelfalles sein muss.
2. Der Auftraggeber ging davon aus, dass der Helfer seit 40 Jahren als Elektriker gearbeitet habe und Fachmann sei. War aber nicht der Fall.
3. Das Urteil beruht auf der Feststellung, dass der Beklagte eine Haftpflichtversicherung hat. In anderem Urteil auf das verwiesen wurde, hat der Beklagte keine Haftpflichtversicherung und erhielt einen Freispruch!
4. Es ist davon ausgegangen worden, dass bereits bei Montage die Lampe selbst unter Spannung stand.
5. Sinngemäß steht drin, dass wer einen anderen um Hilfe bittet, dann auch erwartet, dass der seine Arbeit richtig macht und im Umkehrschluss, dass der der hilft auch die nötige Sorgfalt wahren muss, da die obige Erwartung vorhanden ist. Wer also nur wenig Ahnung hat, sollte das dann auch bekennen.

Zu 4. Also dann ist dem Helfer auch nicht zu helfen! Wenn ich helfe, dann muss ich es auch richtig machen!
Zu 5. Ich meine, wenn der "Elektriker" gesagt hätte, er hat wenig Wissen, hätte der Vermieter jemand anderes geholt. Oder der "Elektriker" hätte gesagt, ich lege die Leitung, montiere die Lampe, aber anschließen sollte es ein Fachmann, wäre der Vermieter dann bestimmt auch einig gewesen. Aber so musste er davon ausgehen, dass es fachmännisch gemacht wird.

Meine Meinung: Das Urteil ist nichts neues. Haftungsfragen bei Gefälligkeitshsndlungen gab es schon immer. Dieses Urteil sagt nicht: Tu niemals mehr jemandem einen Gefallen, sondern es sagt einfach nur, wer Mist baut, muss den Kopf dafür hinhalten. Und das finde ich richtig.

Mal ein anderes Beispiel: Ihr bittet Nen befreundeten Automechaniker, er soll Dir die Winterreifen wechseln. Er macht es und nach 100 km fliegst Du mit nur 3 Rädern aus der Kurve. Totalschaden und Krankenhaus. Was würdest Du sagen? Der hätte die Radmuttern auch richtig anziehen müssen ... - oder? Und damit hast Du recht. Von einem Automechaniker muss ich das erwarten können! In diesem Urteil wird das selbe gesagt. Von einem Elektriker muss man erwarten können, dass die Lampe nicht unter Strom steht.

Und andererseits: Wenn ich es nicht kann, muss ich die Verantwortung eben tragen. Wäre doch schlimm, wenn ich nicht haften müsste ...

Noch etwas: wenn Du Deinen Rasenmäher verleihst und Dein Nachbar macht ihn kaputt, zahlt dem seine Haftpflicht nicht, weil Du ihm den Mäher zur Benutzung überlassen hast. Gilt übrigens auch für Umzugshelfer, die den Fernseher beim Tragen fallen lassen. Da zahlt keine Versicherung. Setzt Du aber eine Lampe unter Strom, dann zahlt Deine Haftpflicht, es sei denn, es war Vorsatz im Spiel. Also hilf, wo Du kannst und mäh dem Nachbarn den Rasen selbst, wenn er den Rasenmäher ausleihen will.

Vermute ich habe stellenweise noch mehr verwirrt, aber ich hätte das Urteil genau so gefällt. Wer hilft muss auch Sorgfalt walten lassen ... Das wäre das letzte, wenn jeder Helfer Schaden anrichten könnte, ohne Schadenersatz (durch seine Versicherung die er zu dem Zweck ja auch hat) leisten zu müssen. Denkt bitte auch mal an die Geschädigten!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Rainerle:
...Noch etwas: wenn Du Deinen Rasenmäher verleihst und Dein Nachbar macht ihn kaputt, zahlt dem seine Haftpflicht nicht, weil Du ihm den Mäher zur Benutzung überlassen hast. Gilt übrigens auch für Umzugshelfer, die den Fernseher beim Tragen fallen lassen. Da zahlt keine Versicherung....QUOTE]
Das gilt heute nicht mehr so.
Nach den neuen AVB (Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen) sind auch solche Schäden mitversichert, genauso die Schäden, die bei Verwandten angerichtet werden, was vor einigen Jahren auch nicht versicherbar war. Vorraussetzung ist natürlich einbe Aktualisierung des bestehenden Vertrages. Ich habe es gemacht, und die Umstellung war beinahe +/- 0.
Ich würde es jedem, der eine Haftpflicht-Versicherung hat, empfehlen. Und wer keine Haftpflicht-Versicherung hat, für den kann ich nur beten 😉

Rainerle
Diamantmitglied
Ekaat, wusste ich nicht. Gut dass Du das schreibst. Werde mal nachhaken. Echt interessant! Danke!