Balkondecke und Dichtung sind Gemeinschaftseigentum. Der Schaden an den Fliesen dürfte auf einen Baufehler zurückzuführen sein. Die Gemeinschaft hätte also den gesamten Schaden zu tragen. Hierzu gibt es bereits viele Gerichtsentscheidungen in den letzten 40 Jahren.
Nach DIN wird die Dichtung nur 15cm aufgekanntet. Eine Untersuchung der RWTH Aachen vor ca. 30 Jahren ergab in wind- und regenreichen Gebieten jedoch ein Erfordernis von mindestebs 30cm wegen des großen Spritzwassereintrags.
Eine Eigenleistung lohnt sich nur ab einem Anteil von 10% oder bei Beteiligung aller Eigentümer an Ihren Kosten und Mühen nach den Regeln der Liekegäwer.
Die Handwerker langen bei Wohnungseigentümern auch besonders heftig zu, da niemand die Kosten und Arbeiten sachgemäß kontrolliert. Es ist noch schlimmer als bei einem Versicherungsfall. Da denkt auch niemand daran, daß man über die Beiträge alles noch höher wieder zahlen muß.
Was ich alles an Fehlern in meinem Haus in Oldenburg gefunden habe, finden Sie unter
https://docs.google.com/document/d/168Zip6awcfaz8VBjjyGgj_GvaoEN3ON8pQVBKwTrfjo/edit?hl=en oder
http://tinyurl.com/d62mhy2 Am Ende des Beitrags vor der Kaminberechnung gibt es auch den Link zum Liekegäwer bei Google (Thinkfree hat zu lange Ladungszeiten).