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am 21-07-2019 8:28
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anmaro69:
Ich würde den oder die Hundebesitzer direkt darauf ansprechen. Wenn man das Gespräch freundlich führt und nicht ausfallend dabei wird, sollte das helfen, dass der Hundebesitzer besser auf seinen Hund achtet. Ggf. erinnere ihn an die Anleihnpflicht! Hunde, egal welche Größe oder Rasse dürfen nämlich nicht frei herumlaufen!
Unser Hund büxt gerne aus und ich bin deswegen in einem Fall von dem Mann einer meiner ehemaligen Verkäuferinnen, die ich damals wegen Diebstahl entlassen hatte (als nachträgliche Racheaktion sozusagen) angezeigt worden und musste an das Ordnungsamt 75 Euro Strafe dafür bezahlen, nachweisen, dass unser Hund Haftpflichtversichert ist, ich die Hundesteuern für ihn bezahle und ihn zusätzlich beim Hunderegister Niedersachsen registrieren lassen. Auch wenn Hunde schon bei Tasso registriert sind, was bei über 90% der Hunde und auch bei unserem Hund der Fall ist, zählt das für die Ordnungsämter nicht. Jeder Hundebesitzer ist gesetzlich verpflichtet, seinen Hund beim Hunderegistern des jeweiligen Bundeslandes zu registrieren, was" mal eben" mind. 25 Euro kostet. Einige Bundesländer gehen mittlerweile dazu über, alle Hundebesitzer, die ihre Hunde bei den Gemeinde gemeldet haben, anzuschreiben, um innerhalb einer gewissen Frist die Registrierung bei den Hunderegistern vorzunehmen und nachzuweisen. Ansonsten werden entspr. Bußgeldbescheide erstellt, die bei Nichtbeachtung durch den Gerichtsvollzieher eingepfändet werden können.