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Gartenhaus, Carport etc.: Abstandsflächen

HaHoma
Goldmitglied
Ich habe eventuell vor, ein neues Gartenhaus mit integrierter Sitzecke zu bauen. Nun stelle ich mir die Frage nach den rechtlichen Bedingungen bzg. der Abstände zur Grundstücksgrenze. Auf der Seite Amt24.de (https://amt24.sachsen.de/lebenslage/...1-lebenslage-0) ist unter "Ausnahmen" folgendes definiert:

Garagen einschließlich Abstellraum und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Metern, einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Metern und einer Gesamtlänge pro Grundstück von höchstens 15 Metern


Ich habe nun schon ein Doppelcarport mit ca. 6,5m Länge nahe der Grenze stehen (etwa 1,5m Abstand). Das Gartenhaus würde an der gleichen Grenze nochmals mit ca.5,5m Länge und einem Abstand von 2m stehen, nur eben auf der komplett anderen Seite. An der Grenze zu einem anderen Grundstück würde das Haus dann nochmal mit ca. 5m und 2m Abstand stehen.

Wie ist nun der Gesetzestext genau zu verstehen? Wenn sich das tatsächlich auf alle Bauten auf dem Grundstück bezieht, dann würde ich ja leider über die Grenze hinaus kommen. Wie groß muss denn der Abstand zur Grenze sein? Mindestens 3m? Puh... emoticon.smilie_schild-vorsicht-hilfe.title

Für regionale Besonderheiten: Das Grundstück ist in Bautzen in Ostsachsen.
8 ANTWORTEN 8

cyberman
Platinmitglied
Ganz ehrlich, ich würde da mal bei der Gemeindeverwaltung nachfragen. Dann bist du auch auf der sicheren Seite.

arathorn76
Silbermitglied
Für detaillierte Antworten auf Rechtsfragen musst Du zu einem Anwalt. Das können und dürfen wir hier nicht.
Oder Du fragst dein zuständiges Bauamt.

Wer viel fragt bekommt zwar viel Antwort, aber solltest Du bewusst oder unbewusst schwarzbauen und dann eine Antwort bekommen wäre diese sicherlich noch unangenehmer als einfach nur eine Ablehnung...

Aber ein paar generelle Hinweise kann ich als Laie trotzdem geben.
Grenzbebauung ist Bebauung, die tatsächlich auf der Grenze steht. Ist der Abstand zu Grenze größer als Null ist es keine Grenzbebauung mehr, sondern gegebenenfalls "grenznahe Bebauung". (oder sind in Sachsen Bauwerke mit 0,9m Abstand zur Grenze noch Grenzbebauung? Ich glaube nicht, aber bitte frag jemanden der es weiß...)

Wie groß die Abstände bei nicht-Grenzbebauung dann tatsächlich sein müssen hängt vom Bundesland ab, kann aber durch kommunale Regelungen (für die ganze Stadt) bis hin zum Bebauungsplan (für die einzelne Siedlung/Straße) übersteuert sein. Faktoren sind hier Höhe, Feuerstätten, Nutzungsart, möglicherweise Bauart.
(Hintergrund für die Abstandsvorschriften ist überwiegend Brandschutz - es soll verhindert werden, dass ein eventuelles Feuer bei Dir auf die Bauwerke des Nachbarn übergreift; Wegflächen und Licht-Wegnehmen kommen noch dazu)

Die Länge von 9 Metern für Grenzbebauung ist übrigens von allen Bauwerken, die auf der Grenze stehen, an allen Grenzen zu addieren.
Hättest Du eine Garage auf einer Länge von 5m in der Mitte der Grenze an der Nordseite und ein Carport von 5m in der Mitte der Grenze an der Ostseite wärst Du mit 10m schon drüber. Hättest Du nur eine Garage mit einer Länge von 6m und einer Breite von 3m genau in der Ecke zwischen Nord- und Südgrenze wärst Du genau bei 9m.

HaHoma
Goldmitglied
Es wird ja unterschieden zwischen "Gesamtlänge pro Grundstücksgrenze" und "Gesamtlänge pro Grundstück". Die Nordgrenze, die es hauptsächlich betrifft, macht in der Mitte einen Knick und geht dann schräg nach hinten weiter. Das Carport steht vor dem Knick, das Gartenhaus würde dahinter stehen. Zählt das dann noch zur gleichen Grenze oder ist es durch den Knick eine neue Grenzelinie?

Rainerle
Diamantmitglied
Ich habe mal bei einer Anfrage einfach beim Bauamt an der Tür geklopft. Der Herr hat am Rechner Google-Earth geklickt, das Grundstück angeschaut und kurz begründet was er davon hält. Nach 2 Minuten wusste ich Bescheid. Vieles geht auch mal am Telefon. Fragen kostet im Gegensatz zu Rückbau nichts.

HaHoma
Goldmitglied
Werde ich wohl mal tun.

arathorn76
Silbermitglied
HaHoma:
Es wird ja unterschieden zwischen "Gesamtlänge pro Grundstücksgrenze" und "Gesamtlänge pro Grundstück".


Wer lesen kann ist nur dann klar im Vorteil, wenn er es gewissenhaft tut.
Das habe ich oben vernachlässigt, sorry.

StepeWirschmann
Bronzemitglied
In meinem Landkreis gibt es Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung und das Landratsamt.
Die Stadtverwaltung hat bei uns die Pläne und gibt kostenlos Auskunft. Stattdessen wenn man das Landratsamt in dem LKR etwas fragt, wollen die immer gleich einen Fall aufmachen und Gebühren eintreiben.

HaHoma
Goldmitglied
StepeWirschmann:
In meinem Landkreis gibt es Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung und das Landratsamt.
Die Stadtverwaltung hat bei uns die Pläne und gibt kostenlos Auskunft. Stattdessen wenn man das Landratsamt in dem LKR etwas fragt, wollen die immer gleich einen Fall aufmachen und Gebühren eintreiben.


Ich habe heute mal angefragt. Mal schauen, ob was zurück kommt.