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am 15-10-2019 15:36
Garagen einschließlich Abstellraum und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Metern, einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Metern und einer Gesamtlänge pro Grundstück von höchstens 15 Metern
am 15-10-2019 15:58
am 15-10-2019 16:00
am 15-10-2019 16:31
am 15-10-2019 16:38
am 15-10-2019 17:08
am 15-10-2019 18:57
HaHoma:
Es wird ja unterschieden zwischen "Gesamtlänge pro Grundstücksgrenze" und "Gesamtlänge pro Grundstück".
am 15-10-2019 19:46
am 16-10-2019 10:49
StepeWirschmann:
In meinem Landkreis gibt es Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung und das Landratsamt.
Die Stadtverwaltung hat bei uns die Pläne und gibt kostenlos Auskunft. Stattdessen wenn man das Landratsamt in dem LKR etwas fragt, wollen die immer gleich einen Fall aufmachen und Gebühren eintreiben.