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am 22-02-2012 13:39
am 22-02-2012 14:53
am 22-02-2012 15:03
am 22-02-2012 15:33
am 22-02-2012 21:03
reikla:
Wende Dich doch an ein Planungsbüro. Für alles, was höher als 1m ist brauchst Du eine Baugenehmigung und da muß Du sowieso Pläne einreichen. Hieraus ergibt sich alles für Deine Konstruktion.
am 22-02-2012 22:05
mydooo:
Dann dürfte meine Garage / Werkstatt nicht stehen. 12m lang 4m breit vorne 3,5m hinten 2,9 m hoch. Das ganze als Grenbebauung und trotzdem zulässig.
Das ist toll in Rheinland-Pfalz 🙂
50m² als Grenzbebauung (max. Außenmaße inkl. Dachübertänden ) wenn es eine Garage ist. Firsthöhe waren glaube ich 4m. Ohne Plan ohne Baugenehmigung.
am 22-02-2012 22:19
reikla:
...snip...
Wo bleibt da das Gleichheitsgesetz ?.
am 22-02-2012 23:39
am 23-02-2012 7:04
am 16-01-2015 12:28