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kleine Scheune/Stadel für Brennholz

vinmarbau
Grünschnabel
Hallo!
Ich bin ganz neu hier, ich probier jetzt mal auf diese Weise an einen Plan zu kommen:
Wir möchten in
unserem Garten eine Art kleine Scheune errichten für die Lagerung von Brennholz.
Verkleiden möchte ich den Stadel mit Schirmbretter, das Dach soll ein Satteldach
werden (am besten mit Biberschwanzziegel). Gräße: ca. 3x4 Meter. Wer kann mir Tipps geben, wo ich
Pläne/Bauanleitungen/Tipps für sowas finde?

Fundament brauchen
wir keines, da eines besteht (von einem alten, nicht mehr gebrauchten
Misthaufen).
Sowas wie auf dem Bild nur kleiner. Alte Bretter haben wir schon.

Danke!!!
17 ANTWORTEN 17

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Wende Dich doch an ein Planungsbüro. Für alles, was höher als 1m ist brauchst Du eine Baugenehmigung und da muß Du sowieso Pläne einreichen. Hieraus ergibt sich alles für Deine Konstruktion.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Oh, das scheint dann aber auch von BL zu BL unterschiedlich zu sein?
Hier in NS brauche ich bis 12qm keine Baugenehmigung solange ich bestimmte Abstände zu Grenzen etc einhalte...?

Hazett
Silbermitglied
ab welcher Größe und HÖHE Du das bei Deiner Gemeinde einreichen musst,
kannst Du sicherlich am besten beantworten !
TIPP :: schau mal ins Netz.. hagebau.de/carport ...da findest Du Anregungen..
und ganz wichtig, wenn Du ein Carport findest, welches Dir zusagt...kannst
Du Dir die Statik und Anlage zum Bauantrag kostenlos-vorab schicken lassen !
Was Du dann selber machst...ist natürlich Deinen Fertigkeiten belassen...und
ob aus dem Carport ein Schupfen wird, ebenso !!
Je nach Landstrich..ist die Schneelast wichtig, also Balken ausreichend dimensionieren !
Gruss von Hazett

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
reikla:
Wende Dich doch an ein Planungsbüro. Für alles, was höher als 1m ist brauchst Du eine Baugenehmigung und da muß Du sowieso Pläne einreichen. Hieraus ergibt sich alles für Deine Konstruktion.


Dann dürfte meine Garage / Werkstatt nicht stehen. 12m lang 4m breit vorne 3,5m hinten 2,9 m hoch. Das ganze als Grenbebauung und trotzdem zulässig.

Das ist toll in Rheinland-Pfalz 🙂

50m² als Grenzbebauung (max. Außenmaße inkl. Dachübertänden ) wenn es eine Garage ist. Firsthöhe waren glaube ich 4m. Ohne Plan ohne Baugenehmigung.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
mydooo:
Dann dürfte meine Garage / Werkstatt nicht stehen. 12m lang 4m breit vorne 3,5m hinten 2,9 m hoch. Das ganze als Grenbebauung und trotzdem zulässig.

Das ist toll in Rheinland-Pfalz 🙂

50m² als Grenzbebauung (max. Außenmaße inkl. Dachübertänden ) wenn es eine Garage ist. Firsthöhe waren glaube ich 4m. Ohne Plan ohne Baugenehmigung.


Da hast Du aber Glück gehabt. ich finde diese verschiedene Handhabung der Bauvorschriften sehr mieß. Hier sollte es Bestimmungen auf bundesdeutscher Ebene geben. In Bayern mußt Du sogar einen Baugenehmigung einholen, wenn Du einen Gartenzwerg von 1,20m aufstellen willst. Das ist kein Witz. Und so ein Bau müßte man sofort wieder abreißen, wenn er ohne Baugenehmigung erstellt wurde. Wo bleibt da das Gleichheitsgesetz ?.

Marlingo
Alter Hase
reikla:
...snip...
Wo bleibt da das Gleichheitsgesetz ?.


Frag doch mal euren Ministerpräsi. Momentan ist er doch höchster Mann im Staat ...emoticon.rolleyes.title

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Da spricht man heute darüber, warum es so wenige Gestze für Europa gibt, aber das eigene Land ist nicht in der Lage einheitliche Gesetze und Vorschriften zu finden. Jeder will nur sein eigenes Süppchen kochen. Schade Deutschland.... schade Europa.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Das Baugesetzbuch (BauGB), ein Bundesgesetz, beinhaltet die wesentlichen Regelungen des Bauplanungsrechts, die Bayrische Bauordnung (BayBO) regelt als bayrisches Landesgesetz, was bei der Bauausführung zu beachten ist...

Die genehmigende Behörde jedoch ist die zuständige Gemeinde, hier ist auch festgelegt, ab welcher Größe (Grundfläche) ein Bauantrag einzureichen ist.

Einen Bezug auf die Höhe eines Bauwerks habe ich bisher noch nie gehört! Nur die Grundfläche ist in erster Instanz ausschlaggebend.

Und wenn ich hier in Bayern einen Gartenzweg aufstellen will, brauch ich keinerlei Baugenehmigung und wenn der 2m hoch ist... 😉

Die Bebeauungsgrenzen (Abstände zu Grenzen) sind in den jeweiligen Länderrechten niedergeschrieben, können aber durch die Gemeinden mit juristischen Kniffen ausgehebelt werden... mehr sag ich hier mal nicht...

Es gibt für die Abstände in Bezug auf die Gebäudehöhe noch eine Richtlinie was den Feuerschutz betrifft, das spielt hier jedoch erstmal keine Rolle...

mfg Dieter

vinmarbau
Grünschnabel
Ist zwar schon länger her, aber der Stadel steht mittlerweile - inkl. Genehmigung der Gemeinde!
30835.attach