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am 27-07-2019 12:46
am 27-07-2019 13:22
am 27-07-2019 14:19
am 27-07-2019 22:35
Toby:
Als erste empfehle ich dir diese Lektüre. Dort ist soweit alles schon mal gut beschrieben.
Des Weiteren musst du1. in der Gemeindeordnung nachsehen ob, und wenn dann was gefordert ist, 2. musst du im Bebauungsplan nachsehen ob dort etwas vermerkt ist,
Was du vergessen kannst . beim Bauamt nachzufragen. Die können und dürfen nix dazu sagen, da das Nachbarrecht mocht in deren Zuständigkeit fällt.
am 28-07-2019 8:40
am 28-07-2019 10:53
Holzhugo:
Naja, bei uns (Rimpar/Bayern) bekommt man Auskunft im Bauamt, wer sollte sonst zuständig sein? Ich hatte vor zwei Jahren eine Anfrage laufen da ich einen Unterstellplatz für den Anhänger bauen wollte. Ergebnis: Bebauung auf der Grenze möglich aber 4 Meter von Nachbarhaus entfernt.
am 28-07-2019 13:22
am 29-07-2019 21:24
am 30-07-2019 5:32
am 30-07-2019 7:46