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Unterschied Sichtschutz und Garage/Schuppen?

susanreich
Jungspund
Hallo,

haben versucht, uns durch die HBO und durch das Hessische Nachbarschaftsgesetz zu arbeiten, kommen aber nicht ganz klar bzw. uns erschließt es sich nicht, warum es erlaubt ist, eine Garage oder einen Schuppen direkt an die Grundstücksgrenze zu bauen, man aber für einen reinen Sichtschutz die Zustimmung des Nachbarn benötigt, wenn man diesen Sichtschutz auch direkt an die Grundstücksgrenze bauen will. Eine Garage oder ein Schuppen ist ja auch eine Art Sichtschutz.

Wir wollen nämlich den Sichtschutz direkt an die Grundstücksgrenze errichten (was genau, wissen wir noch immer nicht!) und müssten den Nachbarn fragen, ob der was dagegen hat, das am besten alles schriftlich vereinbaren. Da der abern komischer Kauz ist und heute so morgen so, wollen wir das umgehen!

Wie wäre es als baurechtlich, nachbarschaftrechtlich, wenn wir einen Sichtschutz an die Grundstücksgrenze errichten würden, diesen aber mit einem Vordach versehen würden, das in unsere Richtung ausgerichtet wäre, damit man diesen Sichtschutz als Unterstand, trockene Untrerbringungsmöglichkeit für Rasenmäher, Spiel- und Sportgeräte, Fahrräder ... nutzen kann?

Es würde ja kein reiner Sichtschutz mehr vorliegen, sondern eine Art Unterstand mit entsprechendem Nutzen, für die es keine Zustimmung des Nachbarn bedarf, oder!?

Wie seht ihr das?

Kennt ihr euch da aus?

Danke.

GLG
11 ANTWORTEN 11

Strander
Jungspund
Einfach am Bauamt anfragen, dann stimmt die Antwort 100%

Toby
Platinmitglied
Als erste empfehle ich dir diese Lektüre. Dort ist soweit alles schon mal gut beschrieben.
Des Weiteren musst du1. in der Gemeindeordnung nachsehen ob, und wenn dann was gefordert ist, 2. musst du im Bebauungsplan nachsehen ob dort etwas vermerkt ist,
Was du vergessen kannst . beim Bauamt nachzufragen. Die können und dürfen nix dazu sagen, da das Nachbarrecht mocht in deren Zuständigkeit fällt.

Holzhugo
Alter Hase
Toby:
Als erste empfehle ich dir diese Lektüre. Dort ist soweit alles schon mal gut beschrieben.
Des Weiteren musst du1. in der Gemeindeordnung nachsehen ob, und wenn dann was gefordert ist, 2. musst du im Bebauungsplan nachsehen ob dort etwas vermerkt ist,
Was du vergessen kannst . beim Bauamt nachzufragen. Die können und dürfen nix dazu sagen, da das Nachbarrecht mocht in deren Zuständigkeit fällt.

Naja, bei uns (Rimpar/Bayern) bekommt man Auskunft im Bauamt, wer sollte sonst zuständig sein? Ich hatte vor zwei Jahren eine Anfrage laufen da ich einen Unterstellplatz für den Anhänger bauen wollte. Ergebnis: Bebauung auf der Grenze möglich aber 4 Meter von Nachbarhaus entfernt.

3radfahrer
Diamantmitglied
Ich wurde ganz einfach bei der Gemeinde nachfragen.

Toby
Platinmitglied
Holzhugo:

Naja, bei uns (Rimpar/Bayern) bekommt man Auskunft im Bauamt, wer sollte sonst zuständig sein? Ich hatte vor zwei Jahren eine Anfrage laufen da ich einen Unterstellplatz für den Anhänger bauen wollte. Ergebnis: Bebauung auf der Grenze möglich aber 4 Meter von Nachbarhaus entfernt.




Natürlich bekommst du Auskunft bei Baumaßnahmen vom Bauamt. Keine Frage.
Wenn es um einen Sichtschutzzaun geht dann fällt das unter Einfriedung und da ist das Bauamt nicht mehr zuständig.

Jetzt wurde von einem Sichtschutzzaun mit Vordach gesprochen. Statisch sicher ein Problem wenn es ein "richtiges" Vordach sein soll. Ist es nur kurz, so 30-40 cm, würde das bei meiner Definition unter Pergola fallen.

Wie dem auch sei, ist der Nachbar ein Stiesel und man kann mit Ihm nicht reden, muss alles hieb und stichfest sein. Habe das nämlich grad durch mit meinem werten Nachbarn.

Holzhugo
Alter Hase
Da stimme ich Dir unbedingt zu Toby. Wenn der Nachbar ein garstiger Mensch ist, dann lieber doppelt und dreifach absichern. In diesem Fall ist es ja "nur" ein komischer Kauz und da steht zu befürchten dass sich die Situation mehr verschlechtert als das es besser wird. Zuallererst würde ich das Gespräch suchen und dem Nachbarn darlegen warum man einen Sichtschutz möchte.

Janinez
Diamantmitglied
oder - jetzt bin ich mal ganz böse - dafür sorgen, dass er einen Sichtschutz möchte

MrDitschy
Alter Hase
Wie wäre es denn mit einenm Carport?
Evtl. kann der auf Grenze gebaut werden mit Sichtschutzwand zum Nachbarn, hätte dann Dach und wäre zu deiner Seite offen.

Janinez
Diamantmitglied
Ich denke, das wird ihr zu groß sein, sie will ja wenn, dann nur ein ganz kleines Dach haben