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Kosten für Gehwegsanierung an Kreisstraße

ConanDerBarbar
Silbermitglied
Folgendes Problem:

Wir gestalten derzeit bei nem Kumpel den Vorgarten / Terasse / Carport neu. Das Grundstück liegt an einer Ortsdurchfahrtsstraße, welche eine Kreisstraße (K) ist. Der angrenzende gepflasterte Gehweg ist an mehreren Stellen abgesackt und eine Gefahrenstelle. Teilweise sind die Bordsteine zum Grundstück hin abgesackt, da sie nur lose im Dreck sitzen.

Jetzt hat mein Kumpel Fotos gemacht und ist damit zum Ortsbürgermeister. Dieser meinte nur ganz trocken: 'Der Gehweg ist Ihr Problem...wir sanieren da garnix'

Ist das rechtens??? Wie sind eure Erfahrungen? Wofür zahlen wir Anliegerbeiträge und Steuern?
51 ANTWORTEN 51

Janinez
Diamantmitglied
Wenn der Gehweg zum Privatgrundstück deines Kumpels gehört, dann hat der Bürgermeister Recht. Wenn nicht, müßte er rauskriegen, ob der Gehweg der Gemeinde oder dem Kreis gehört, dann sind diejenigen dafür zuständig. Am Besten das Ganze dann schriftlich einreichen und einen Termin für die Antwort setzen. Wenn dann nichts passiert, die Presse verständigen - damit auch die restl. Bevölkerung Bescheid weiß, dass bei einer Schädigung an die betreffende Stelle Schadensersatzansprüche bzw. Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann.

ConanDerBarbar
Silbermitglied
Der Gehweg gehört NICHT zum Grundstück. Daher ist er ja zum Bürgermeister gegangen mit dem Anliegen...Dieser hat ihn aber direkt abgewimmelt.

Die Straße ist eine K also Kreis. Wie kriegt man das raus, ob der Gehweg damit auch Kreis ist???

Janinez
Diamantmitglied
Im Bauamt nachfragen, in der Gemeinde müssen die das wissen und auch Auskunft geben, oder beim Landratsamt nachfragen

Nightdiver
Goldmitglied
Da es eine Kreisstraße ist, würde ich auch bei der Kreisverwaltung nachfragen. Allerdings nur weil die STRASSE eine Kreisstraße ist, muss das noch lange nicht für den Bürgersteig gelten. Wenn er sich innerhalb einer geschlossenene Ortschaft befindet ist eigentlich die Gemeine/Stadt für die Verkehrssicherungspflicht zuständig, erstmal egal, ob Landes-, Bundes-, Kreis-, oder Regionalstraße.
Allerdings gilt ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzungs der Verkehrssicherungspflicht erst bei Verwerfungen von 2cm, bei wenig frequentierten Wegen erst ab 3cm.
Wenn die Gemeinde nicht reagiert, kannst du sie im Zweifel auch wegen der Geschichte anzeigen.

Ottomar
Goldmitglied
Kann man das Eigentumsrecht an einem Gehweg nicht im Grundbuch nachschauen?

ConanDerBarbar
Silbermitglied
Die abgesackten Stellen sind teilweise gravierend, also >3 cm. Ich mache mal Fotos, wenn ich nochmal da bin...

Janinez
Diamantmitglied
Grundbucheinsichten bekommt man nur bei berechtigtem Interesse und es ist auch einfacher, in der Gemeinde nachzufragen, die müssen das wissen und auch Auskunft geben.

Maggy
Diamantmitglied
Dein Bekannter hat doch sicherlich beim Grundstückskauf Erschließungskosten zahlen müssen. Daraus kann er doch erkennen, an wen er bezahlt hat, ob an die Gemeinde oder an den Kreis. Mit diesem Wissen geht er dann zur richtigen Stelle.

arathorn76
Silbermitglied
Berechtigtes Interesse für Grundbucheinsicht wäre nach meinem Dafürhalten (ich bin Laie) bei solchen Schäden gegeben.
Und unter Umständen kann ich Grundbuch aber auch eine Last eingetragen sein, dass und in welchem Umfang dein Kumpel für den Gehweg zuständig ist.
Es sollte aber tatsächlich neben dem Bürgermeister (mit dessen Auskunft ihr ja nicht zufrieden seid) noch ein Bauamt geben - vielleicht können die Leute dort besser mit euch kommunizieren.