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am 07-09-2019 14:17
am 07-09-2019 15:25
am 07-09-2019 16:21
gschafft:
Das ist schwierig... es gibt zwar eine rechtliche Regelung, dass man Katzenhaltung in der Mietwohnung nicht verbieten kann, aber das kann durch einen Zusatz im Mietvertrag wieder individuell vereinbart werden, was jedoch konkret begründet sein muss. Ein nur, wie in der Anzeige formal ausgedrücktes Verbot der Haustierhaltung kann man hingegen als rechtsunwirksam sehen. Hier habe ich mal in Google was gegoogelt... 🙂
am 07-09-2019 16:24
Samir:
Wenn ich eine Wohnung zum Vermieten hätte, dann entscheide ich doch selbst wie ich mit meinem Eigentum umgehe.
am 07-09-2019 16:31
am 07-09-2019 16:36
Wolfgang111:
...
Bei einer Katze ist das wenn für den Vermieter gewichtige Gründe vorliegen eine empfindliche Sache. ...
am 07-09-2019 17:08
am 07-09-2019 18:08
am 07-09-2019 21:44
Wolfgang111:
Da war die Katze mit der Welt unzufrieden und hat das auch klar zum Ausdruck gebracht. Das ist einwandfrei ein Halterfehler. Das arme Tier hat nach Aufmerksamkeit gesucht. Eine zufriedene Katze macht das nicht.
am 07-09-2019 22:24