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Katze in der Wohnung nicht erlaubt

Der1ASchaffer
Grünschnabel
Hallo,

ich suche ein paar Argumente, die man einem Vermieter schreiben kann, damit man mit einer Wohnungskatze einziehen darf.
Vielleicht lässt sich der Vermieter umstimmen. Es ist nämlich bei den Vermietern Mode geworden seine Anzeige mit "keine Haustiere" zu ergänzen.

Grüße
1a
18 ANTWORTEN 18

gschafft
Platinmitglied
Das ist schwierig... es gibt zwar eine rechtliche Regelung, dass man Katzenhaltung in der Mietwohnung nicht verbieten kann, aber das kann durch einen Zusatz im Mietvertrag wieder individuell vereinbart werden, was jedoch konkret begründet sein muss. Ein nur, wie in der Anzeige formal ausgedrücktes Verbot der Haustierhaltung kann man hingegen als rechtsunwirksam sehen. Hier habe ich mal in Google was gegoogelt... 🙂

Samir
Goldmitglied
gschafft:
Das ist schwierig... es gibt zwar eine rechtliche Regelung, dass man Katzenhaltung in der Mietwohnung nicht verbieten kann, aber das kann durch einen Zusatz im Mietvertrag wieder individuell vereinbart werden, was jedoch konkret begründet sein muss. Ein nur, wie in der Anzeige formal ausgedrücktes Verbot der Haustierhaltung kann man hingegen als rechtsunwirksam sehen. Hier habe ich mal in Google was gegoogelt... 🙂


Wenn ich eine Wohnung zum Vermieten hätte, dann entscheide ich doch selbst wie ich mit meinem Eigentum umgehe.

gschafft
Platinmitglied
Samir:


Wenn ich eine Wohnung zum Vermieten hätte, dann entscheide ich doch selbst wie ich mit meinem Eigentum umgehe.


Ja... bis zu einem gewissen Grad schon. Ansonsten gibt es Mieterrechte, die nicht in deinem Entscheidungsspektrum stehen 😉

Wolfgang111
Goldmitglied
Ja und Nein. Es gibt auch hier Vorschriften. Bsw. darf die Haltung von Kleintieren oder Fischen nicht verboten werden, höchstens die Größe eines Aquariums nicht überschritten werden. Das darf der Vermieter regeln. Bei einer Katze ist das wenn für den Vermieter gewichtige Gründe vorliegen eine empfindliche Sache. Beispielsweise wurde mir eine Wohnung verweigert weil in der gesamten Wohnung ein wunderschöner Dielenboden lag und der Vermieter Angst hatte das die Katze diesen Boden beschädigen könnte. Und das die Katze das könnte ist leider nicht zu widerlegen.

gschafft
Platinmitglied
Wolfgang111:
...
Bei einer Katze ist das wenn für den Vermieter gewichtige Gründe vorliegen eine empfindliche Sache. ...


Genau so ist es und auch aus meinem Link im Artikel beschrieben... 🙂

Hirter
Jungspund
Wir sind letztes Jahr nach der Hochzeit in eine Wohnung gezogen, da war in einem Raum komplett die Wand zerkratzt. Der Vermieter meinte nur, der Vormieter hätte eine Katze gehabt und wenn uns das nicht stört, läßt er uns die erste Miete nach, aber Katze sei keine erlaubt. Das war das viel Geld, wir haben zugestimmt, aber es sah schlimm aus. An einem WE habe ich das mit einem Kumpel repariert. Aber es musste die ganze Wand neu gespachtelt werden.

Wolfgang111
Goldmitglied
Da war die Katze mit der Welt unzufrieden und hat das auch klar zum Ausdruck gebracht. Das ist einwandfrei ein Halterfehler. Das arme Tier hat nach Aufmerksamkeit gesucht. Eine zufriedene Katze macht das nicht.

Der1ASchaffer
Grünschnabel
Wolfgang111:
Da war die Katze mit der Welt unzufrieden und hat das auch klar zum Ausdruck gebracht. Das ist einwandfrei ein Halterfehler. Das arme Tier hat nach Aufmerksamkeit gesucht. Eine zufriedene Katze macht das nicht.


Abgesehen davon, haftet da nicht der Vormieter mit seiner Kaution? Es gibt doch eine Schlüsselübergabe zu Beginn und am Ende des Mietverhältnis.
@Hirter: Vielleicht war der Vermieter ein bisschen zu gemütlich, um sich bei den Vormietern durchzusetzen oder?

Zurück zu meiner Frage:
Welche Argumente könnte ich einem Vermieter geben, damit er sich für mich entscheidet trotz Katze?

Wolfgang111
Goldmitglied
Sag's einfach das das eine therapeutische Katze ist die Du für dein seelisches Gleichgewicht brauchst. Das kann er nicht toppen.
Und ja, dafür haftet der Vormieter.