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Eingetragenes Geschmacksmuster beim Patentamt ?

Bine
Diamantmitglied
Hallo zusammen

ich muss leider mein Projekt Hundenapfständer löschen .
Bekam ich doch heute eine nette Email mit folgendem Inhalt ..


Hallo

durch eine Kundin wurde ich auf die Seite 1-2-do.com aufmerksam gemacht,
Hier haben Sie einen Napfständer baugleich von einem meiner Napfständer
worauf ich ein eingetragenes Geschmacksmuster bei Patentamt habe., eingestellt.

Daher ersuche ich Sie diesen Bauplan nebst aller Bilder zu entfernen,
ansonsten werde ich Sie wegen Urheberrechtsverletzung anzeigen.


Bin mächtig sauer emoticon.mad.title wie kann man auf sowas ein Patent geben , auf die Form ??? Also darf BMW auch keine Autos mehr bauen weil Mercedes auch eine Karosserie mit Reifen hat ?
Hat schon mal einer von Euch sowas erhalten ?
Wie soll man sowas noch anders bauen ?
Also muss man gehörig aufpassen was man hier nachbaut oder in veränderter Form aber die Grundform die gleiche ???
Fragen über Fragen beschäftigen mich jetzt .
21 ANTWORTEN 21

Funny08
Goldmitglied
Ich würde ja sagen, da du privat das Ganze gemacht hast, trifft für dich dieses hier zu : http://www.gesetze-im-internet.de/geschmmg_2004/__40.html aber das ist meine pers Meinung.

Bine
Diamantmitglied
Aha ... sowas habe ich die ganze Zeit gesucht , ich mache ja damit kein Geld und habe auch kein Gewerbe .
Warten wir mal ab , vieleicht hat ja noch einer damit Erfahrungen gemacht emoticon.wink_smile.title

Habe der Dame folgendes geschrieben ...
Wären sie bitte so gut und geben mir die Patentnummer für das Produkt ? Möchte mir das gerne mal anschauen da ich ihr
mitgeschicktes Bild nicht in ihrem Shop oder bei google finden konnte .
Bei 1_2_do.com habe ich das Projekt vorerst gelöscht .
MFG
Bine


Ich meine man kann mir ja viel erzählen wenn der Tag lang ist . emoticon.teeth_smile.title

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Was war das für ein Hundenapfständer? Wenn es nicht ein bestimmter Stil oder ein recht einfacher Aufbau, kann eigentlich gar nichts passieren. Stell Dir mal vor, jemand meldet eine gedrechselte Schale beim Patentamt an und ab sofort darf keiner mehr Schalen drechseln.

Ich werde auch noch einen Napfständer bauen und wenn er zufällig wie der patentierte aussieht wird mir das recht egal sein, da ich ihn entworfen, geplant und gebaut habe.

Bine
Diamantmitglied
Hallo Ricc
das war ein Napfständer ziemlich einfach gebaut , wo ich mit dem Brennpeter meinen Hund als Portait verewigt habe .
Hab mal Tante Google gefragt was sie dazu meint und dieses hier erhalten

---> Abmahnungen

Geb mal bei der Patentamtrecherche diese Nummer ein
402009005787-0001
Meins sah so aus
--> Napf

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Kein Fachwissen, nur gelesen!



  • In den Urteil ist aber eindeutig nur von kommerziellen Aktivitäten die Rede, wovon man bei Dir nicht ausgehen kann.
  • Erstmal müsste man ihr Modell kennen und sie nachweisen, dass ihre geschmackmusterrecht noch gültig ist.
  • So weit ich weiß sind Strafen in solchen Fällen (nicht kommerziell) auf 100€ begrenzt.
  • Zitat Wikipedia: "Das Geschmacksmuster gewährt Rechte zum Benutzen und zum Untersagen. Geschützt ist insbesondere das Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, die Ein- oder Ausfuhr oder der Gebrauch eines Erzeugnisses, welches das Geschmacksmuster beinhaltet oder bei dem es verwendet wird. Untersagt werden kann grundsätzlich jede dieser geschützten Handlungen, sofern dies nicht durch den Rechtsinhaber gestattet wurde, § 38 Geschmacksmustergesetz (GeschmMG). Ausnahmen hiervon gewährt § 40 GeschmMG insbesondere für im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommene Handlungen......."


Ich würde mit meiner Reschtschutzversicherung sprechen und es darauf ankommen lassen.

scaranow
Bronzemitglied
Hi, ich kann mich Ricc nur anschließen. Kläre das mit deiner Rechtsversicherung - wenn du eine hast, hast du zumindest eine kostenlose Beratung.

Wenn ich mir das so ansehe, dürfte das mit dem Geschmacksmustergesetz schwierig werden für die gute Frau. Sie hat übrigens 35 verschiedene Geschmachsmuster eingetragen. Aber ein Geschmacksmuster kann nur eingetragen werden, wenn es etwas Neues ist, das eine Besonderheit aufweist. Die einzige Gemeinsamkeit, die deine Futtertheke mit der von denen hat ist, dass das Grundgerüst in der Form eine Bank oder eines Stuhel aufgebaut ist. Dann war es das aber schon - und das reicht nicht für Ansprüche oder eine Unterlassung. Da bin ich mir ziemlich sicher. Was sie sich bei dem Produkt schützen lassen kann, ist die Ausführung mit den geschwungenen Formen und die Brandmalererei. Und beides dürfte für sich alleine genommen entweder zu allgemein gehalten oder aber nicht neu sein. Dann bleibt noch die Kombination und damit das Gesamterscheinungsbild. Und das ist bei dir deutlich anders.

Also ran ans Telefon, morgen emoticon.teeth_smile.title , und mit der Rechtschutzversicherung telefoniert. Dann zum Anwalt, der soll eine entsprechende Antwort schicken, und das wars.

PS: Die sollte man wegen Körperverletzung verklagen emoticon.teeth_smile.title Die Website von denen ist ziemlich gemein zu den Augen emoticon.teeth_smile.title
Und ich frage mich, ob die den blauen Engel überhaupt führen dürfen... emoticon.teeth_smile.title

Bine
Diamantmitglied
Ja die Trefferliste habe ich auch schon gefunden .
Hab zwar eine RS aber leider ohne Internetrecht also muss ich mich im WWW etwas belesen und schauen wie ich da selber was erfahren kann . emoticon.confused_smile.title
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge das ist meine Erfahrung .

scaranow
Bronzemitglied
Guten Morgen. Frag doch einfach mal an, bei deiner RS. Es geht ja nicht unbedingt um eine reine Internetsache. Wenn ich das Gesetz richtig verstehe zumindest.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Das Amt vom Geschmackmuster hat doch sicher auch eine Info-Stelle. Eventuell könntest Du da nachfragen.