Neue Vergütungspreise ab 1. April:
Änderung der Investitionsbedingungen für die Photovoltaik
Am 23. Februar 2012 haben Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium eine gemeinsame Position zur künftigen Photovoltaikvergütung vorgelegt.
In der Erklärung werden vier Schritte beschrieben, um einen kosteneffizienten und marktorientierten Ausbau der Photovoltaik zu erreichen.
Die Neuregelungen sollen einerseits klare Investitionsbedingungen für die Photovoltaik sichern und andererseits die Kosten für die Stromverbraucher begrenzen.
Künftig soll es nur noch für drei Kategorien von Anlagen (bis 10 kW, bis 1 MW
und Anlagen bis 10 MW) Vergütungen geben.
Zum 1. April sollen die Vergütungspreise einmalig wie folgt abgesenkt werden:
Bei Anlagen bis 10 kW auf 19,5 ct/kWh (Dachanlagen), bei Anlagen bis 1MW auf 16,5
ct/kWh (Dachanlagen), bei Anlagen bis 10 MW auf 13,5 ct/kWh (Dachanlagen, Freiflächenanlagen).
Als Fachexperte steht Ihnen bei der Handwerkskammer Halle Ihr Berater Detlef Polzin unter Tel. 0345/2999-226 zur Verfügung.
Zur Information für Alle!!