Hallo zusammen,
Ich habe vor eigens designte Möbelstücke (Tische, Kommoden) und Dekoartikel (Schalen, Vasen, Schlüsselbretter, etc.) über einen Onlineshop zu verkaufen. Das ganze nicht nach Kundenwunsch, sondern nach meinen Vorstellungen als "Unikate".
Nun stoße ich bei der Anmeldung des Gewerbes auf die Meisterpflicht im Schreinerhandwerk. Ich selbst bin gelernter Schreinergeselle, dass bringt mir hier aber nicht viel. Nun weiß ich nicht ob ich für mein Vorhaben Meister sein muss und das Projekt damit vergessen kann, oder ob es eher als "Kunst" deklariert ist, da es weder Serienfertigung noch nach Kundenwunsch ist.
Ich weiß nicht so recht was ich bei der Anmeldung angeben muss, um keine Probleme mit der Handwerkskammer zu bekommen.
Viele Grüße!
Ich habe vor eigens designte Möbelstücke (Tische, Kommoden) und Dekoartikel (Schalen, Vasen, Schlüsselbretter, etc.) über einen Onlineshop zu verkaufen. Das ganze nicht nach Kundenwunsch, sondern nach meinen Vorstellungen als "Unikate".
Nun stoße ich bei der Anmeldung des Gewerbes auf die Meisterpflicht im Schreinerhandwerk. Ich selbst bin gelernter Schreinergeselle, dass bringt mir hier aber nicht viel. Nun weiß ich nicht ob ich für mein Vorhaben Meister sein muss und das Projekt damit vergessen kann, oder ob es eher als "Kunst" deklariert ist, da es weder Serienfertigung noch nach Kundenwunsch ist.
Ich weiß nicht so recht was ich bei der Anmeldung angeben muss, um keine Probleme mit der Handwerkskammer zu bekommen.
Viele Grüße!
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