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am 23-05-2018 18:21
am 23-05-2018 18:29
am 23-05-2018 18:42
am 23-05-2018 18:46
Maggy:
... kannst Du wahrscheinlich selbst gut abschätzen ob sie sich noch vergrößern möchte oder nicht und dann vom Eigenbedarf keinen Gebrauch macht oder sie jetzt schon aus allen Nähten platzt und ganz sicherlich vom Eigenbedarf gebrauch machen wird.
am 23-05-2018 18:46
am 23-05-2018 18:51
Woody:
Hast du keinen aktuellen Mietvertrag? Der von dir gezeigte ist ja schon seit 2001 nicht mehr gültig. Bei uns in Ö muss nach Ablauf der vereinbarte Mietdauer erneut ein neuer MV aufgesetzt und auch vergebührt werden.
btw: 20 Jahre Miete -- da hättest schon lange einen Kredit für ein Eigenheim zurückgezahlt 😉
am 23-05-2018 18:57
am 23-05-2018 19:04
am 23-05-2018 19:05
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
am 23-05-2018 19:07