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Rente

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Einen wunderschönen Sonntag Morgen wünsche ich euch,

meine Frage hat dieses Mal nichts mit Heimwerken zu tun, vielmehr würde ich gerne wissen, ob sich hier vielleicht auch jemand in Rentenfragen auskennt?

Gestern habe ich meinen Rentenbescheid erhalten und darin steht, dass ich eine Hinzuverdienstgrenze von 450 € habe. Die Rente die ich erhalte ist eine Erwerbsminderungsrente zu 100 %.

Meine Frage dazu ist, sind die 450 € an eine tägliche Arbeitszeit gebunden? Also z.B. darf ich nur 3 Stunden am Tag einer Nebenbeschäftigung nachgehen, oder ist das egal?

Sage schon mal vielen Dank.

Tom
47 ANTWORTEN 47

woern63
Platinmitglied
Sind die üblichen Grenzen wie bei der normalen 450€ Job Regel (so ungefähr). Ist an Wochen und Monatszeiten usw. gekoppelt (zumindest hat meine Mutter dies immer gesagt).

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
In dem Falle wende dich am besten mal an eine Rentenberatung oder wenn Mitglied bist, an den VDK. Die können dir da sicher besser mit deiner Frage helfen ..

Hazett
Silbermitglied
Du bekommst eine sogenannte Erwerbminderungs-Rente... aus sicherlich gesundheitlichen Gründen schon vorzeitig und mit Behindertenausweis ? ...
450 Euro darfst Du hier monatlich ohne Abzüge ( Sozialabgaben ) hinzuverdienen... aber........
und das wird auch auf Dich zukommen, das Finanzamt wird Dich zur Kasse bitten !
Hier gibt es eine Grenze, wo Du " nicht " vom Finanzamt belästigt wirst, vor allem, wenn Du einen Behinderten-Ausweis hast ! ( Rente und Sondereinkünfte werden zus.gelegt ! )
Einfachste Lösung... beim Finanzamt ist immer eine Service-Stelle besetzt, diese
Leute sind keine Menschenfresser, sondern dieselben können Dich zu Deinem Einkommen usw. nach den gesetzlichen Regeln beraten und sagen Dir auch, wie Du... freigestellt... werden kannst, sofern die Voraussetzungen gegeben sind !
Hab so was auch nicht beim VDK, sondern direkt beim Finanzamt erledigt !!!
Nachtrag...
Sollten Dir die Auskünfte nicht genehm sein, bleibt noch der Weg zum Steuerberater !
Rentenpapiere und letzte Steuererklärung ( wegen der Steuernummer ) mitnehmen...
Gruss....

Woody
Platinmitglied
Gerade bei so heiklen und folgenschweren Fragen würde auch ich dir anraten, dich an die zuständigen Behörden/Ämter zu wenden.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Genau Woody , solche Fragen denke ich ist besser von Behörden Ämter zu klären..
Bin Mitglied bei VdK und wenn Fragen auftauchen , auch zu steuerlichen Rentenrechten - Fragen dann helfen die immer . Noch nie Probleme gehabt

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hazett:
Du bekommst eine sogenannte Erwerbminderungs-Rente... aus sicherlich gesundheitlichen Gründen schon vorzeitig und mit Behindertenausweis ? ...
450 Euro darfst Du hier monatlich ohne Abzüge ( Sozialabgaben ) hinzuverdienen... aber........
und das wird auch auf Dich zukommen, das Finanzamt wird Dich zur Kasse bitten !
Hier gibt es eine Grenze, wo Du " nicht " vom Finanzamt belästigt wirst, vor allem, wenn Du einen Behinderten-Ausweis hast ! ( Rente und Sondereinkünfte werden zus.gelegt ! )
Einfachste Lösung... beim Finanzamt ist immer eine Service-Stelle besetzt, diese
Leute sind keine Menschenfresser, sondern dieselben können Dich zu Deinem Einkommen usw. nach den gesetzlichen Regeln beraten und sagen Dir auch, wie Du... freigestellt... werden kannst, sofern die Voraussetzungen gegeben sind !
Hab so was auch nicht beim VDK, sondern direkt beim Finanzamt erledigt !!!
Gruss....


Wo der Hazett recht hat, da hat er recht! emoticon.regular_smile.title Ergänzend zu Hazett gilt nur noch zu sagen, dass der Begriff "monatlich" absolut ernst zu nehmen ist.

450 monatlich sind nicht gleichzusetzen mit 900 in zwei Monaten, wenn von diesen 900 im ersten 600 und im zweiten 300 ausgezahlt werden, dann wurde im ersten Monat die Freigrenze um 150 überzogen, was die Rentenstelle dazu veranlassen wird, wenn sie in den Besitz der Zahlen kommt, 150 zurück zu verlangen.

Wenn also dazu verdient wird, muss man dafür sorgen, dass die monatlichen Belege auch nur den monatlichen Freibetrag ausweisen, wenn also der Arbeitgeber etwas schlampig ist und dabei auf den nächsten Monat vertröstet, hat man zwar sein Geld von ihm erhalten, ABER die Rentenstelle rechnet anders. Das Finanzamt rechnet jährlich und macht auch dann der Rentenstelle den Steuerbescheid zugänglich und die fangen an zu rechnen. Dann lieber nach BAT bezahlen lassen (Bar Auf Tatze).

Schönen Sonntag

Hazett
Silbermitglied
muss doch zum allgemeinen Verständnis bezüglich " Zuverdienst " ergänzen ...
weil Erwerbsminderungs-Rente meist auch eine " vorzeitige " Rente ist !
Hat.. MANN oder WEIB'L die " ALTERSRENTE " erreicht, spielt die monatliche Grenze von
450 Euro... keine Rolle mehr... aber dran DENKEN, das Finanzamt hält immer das Händchen
auf... und die Herrschaften kassieren nicht nur jährlich, sondern verlangen einen soliden
Quartals- Abschlag !
Gruss......

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Den Quartals-Abschlag habe ich auch in 2013 gehabt - einmal bis zum Einspruch. Habe ihn auch mit dem EStBesch 2013 zurückerhalten. Da ich 100% MdE habe, wurden auch keine Steuern verlangt.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Danke für die Antworten. Ich werde sicherlich die RV direkt fragen, ich wollte mich hier bei euch nur schon mal etwas umhören, vielleicht hat der eine oder andere ja schon einen brauchbaren Tipp parat.
Mein GdB ist 80% und wo ich noch gearbeitet habe, wurde ich da ja vom Finnanzamt steuerlich begünstigt. Weiß jetzt nicht genau wie woch der Freibetrag war, aber es waren ein paar Euronen.

Also noch mal, vielen Dank für die Antworten und ich werde dann morgen mal ein paar Anrufe tätigen emoticon.teeth_smile.title

Und das mit dem Hinzuverdienst monatlich - das ich ich bestätigen, da sollte man aufpassen wie ein Luchs. Ich bin 2 mal über diese Grenze gekommen. Habe es nicht gleich bemerkt das da mein Arbeitgeber Murks gebaut hat und ich hatte dann die größten Schwirigkeiten. Die LVA ist da knallhart. Die hat eine Rückvorderung bzw. die Überzahlung gleich einbehalten.