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Grundbuchauszug - wo herbekommen?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo liebe Community!

Meine Freundin soll später mal das Haus ihrer Großmutter erben. Wisst ihr, wo sie für das Haus einen Grundbuchauszug herbekommen kann? Ihre Oma ist schon seit vielen Jahren dement und kann sich nicht nicht mehr erinnern, wo sich das Grundbuch, das sie ursprünglich mal hatte, nun befindet.

Was können wir in einem solchen Fall tun?

Vielen Dank schon mal!

Liebe Grüße
42 ANTWORTEN 42

Toby
Platinmitglied
Gibt es beim zuständigen Katasteramt.

Funny08
Goldmitglied
Den bekommst du auf dem für deinen Bereich zuständigen Katasteramt - hier kannst du das zur Region gehörende finden: http://katasteramt.org/

Toby
Platinmitglied
Funny08:
Den bekommst du auf dem für deinen Bereich zuständigen Katasteramt - hier kannst du das zur Region gehörende finden: http://katasteramt.org/



Du hast natürlich Recht. Ich war eben bei Grundschuld .....

Woody
Platinmitglied
Im Erbfall kümmert sich aber auch der Notar darum, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzusuchen (auch Bankverbindungen, etc) und Eintragungen ins Grundbuch vornehmen zu lassen. Voraussetzung natürlich, deine Freundin ist auch testamentarisch als Erbin vorgesehen.

derMoeller
Silbermitglied
Öhm... ihr liegt falsch!
Zumindest in Niedersachsen gibt es den Grundbuchauszug nur beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts... Beim Katasteramt gibts den Auzug aus dem Liegenschaftsbuch. Das sind zwei elementar verschiedene Dinge!

Der Auszug aus dem Grundbuchblatt beinhaltet unter anderem Rechte am Grundstück, Verweise zu eingetragenen Darlehn oder auch Leitungs-und Überwegungsrechte. Außerdem ist hier die Besitzfolge festgehalten.

Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beinhaltet Informationen über ein Flurstück, welches evt nur der Teil eines Grundstückes ist.
Hier sind Informationen zur Lage, Größe, Nutzung und zuständige Behörden festgehalten.

In beiden Fällen erhält nur jemand Auskunft wenn er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das ist in der Regel nur der Eigentümer bzw. offiziell eingetragene Vertreter. Diese Eintragung kann nur von einem Notar beantragt werden.
Die Einsicht in die Auszüge ist grundsätzlich kostenlos, ein Ausdruck wird gegen ein Gebühr ausgehändigt.

Wozu genau brauchst du den Auszug? Wenn deine Freundin als Erbin eingetragen ist oder es ein Testament gibt, geht alles seinen offiziellen Weg.

Toby
Platinmitglied
derMoeller:
Öhm... ihr liegt falsch!
Zumindest in Niedersachsen gibt es den Grundbuchauszug nur beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts... Beim Katasteramt gibts den Auzug aus dem Liegenschaftsbuch. Das sind zwei elementar verschiedene Dinge!

Der Auszug aus dem Grundbuchblatt beinhaltet unter anderem Rechte am Grundstück, Verweise zu eingetragenen Darlehn oder auch Leitungs-und Überwegungsrechte. Außerdem ist hier die Besitzfolge festgehalten.

Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beinhaltet Informationen über ein Flurstück, welches evt nur der Teil eines Grundstückes ist.
Hier sind Informationen zur Lage, Größe, Nutzung und zuständige Behörden festgehalten.

In beiden Fällen erhält nur jemand Auskunft wenn er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das ist in der Regel nur der Eigentümer bzw. offiziell eingetragene Vertreter. Diese Eintragung kann nur von einem Notar beantragt werden.
Die Einsicht in die Auszüge ist grundsätzlich kostenlos, ein Ausdruck wird gegen ein Gebühr ausgehändigt.

Wozu genau brauchst du den Auszug? Wenn deine Freundin als Erbin eingetragen ist oder es ein Testament gibt, geht alles seinen offiziellen Weg.



emoticon.smilie_like.title

Danke für die Richtigstellung. Dann lag ich Anfangs ja doch richtig.
Sei's drum .... du bist da der Fachmann.

BoschDoIt
Silbermitglied
Hm.. mir kommt das eher mysteriös vor.. emoticon.cool.title

derMoeller
Silbermitglied
@Toby: Rööööööööööchtig! Ich arbeite schließlich da emoticon.teeth_smile.title

@BDI: Mir auch. Aber deswegen gibts es ja die Sicherheit bei uns und auch beim Grundbuchamt, dass nur Menschen mit einem nachgewiesenem berichtigten Interesse Auskünfte erhalten. Da kann nicht jeder X-Beliebige vorbeikommen, man glaubt garnicht was da alles versucht wird. Man erlebt die dollsten Geschichten...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
derMoeller hats ja schon korrekt beschrieben. Flurkarten gibts beim Katasteramt, Auszüge aus dem Grundbuch beim Amtsgericht/Grundbuchamt.

Wozu die Freundin jetzt schon einen Auszug braucht, weiß ich nicht, aber es wird tatsächlich schwer werden für Sie, einen zu bekommen...