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am 13-10-2016 14:25
am 13-10-2016 14:31
am 13-10-2016 14:31
am 13-10-2016 14:45
Funny08:
Den bekommst du auf dem für deinen Bereich zuständigen Katasteramt - hier kannst du das zur Region gehörende finden: http://katasteramt.org/
am 13-10-2016 15:48
am 13-10-2016 22:01
am 14-10-2016 7:02
derMoeller:
Öhm... ihr liegt falsch!
Zumindest in Niedersachsen gibt es den Grundbuchauszug nur beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts... Beim Katasteramt gibts den Auzug aus dem Liegenschaftsbuch. Das sind zwei elementar verschiedene Dinge!
Der Auszug aus dem Grundbuchblatt beinhaltet unter anderem Rechte am Grundstück, Verweise zu eingetragenen Darlehn oder auch Leitungs-und Überwegungsrechte. Außerdem ist hier die Besitzfolge festgehalten.
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beinhaltet Informationen über ein Flurstück, welches evt nur der Teil eines Grundstückes ist.
Hier sind Informationen zur Lage, Größe, Nutzung und zuständige Behörden festgehalten.
In beiden Fällen erhält nur jemand Auskunft wenn er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das ist in der Regel nur der Eigentümer bzw. offiziell eingetragene Vertreter. Diese Eintragung kann nur von einem Notar beantragt werden.
Die Einsicht in die Auszüge ist grundsätzlich kostenlos, ein Ausdruck wird gegen ein Gebühr ausgehändigt.
Wozu genau brauchst du den Auszug? Wenn deine Freundin als Erbin eingetragen ist oder es ein Testament gibt, geht alles seinen offiziellen Weg.
am 14-10-2016 7:33
am 14-10-2016 7:43
am 14-10-2016 7:53