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Maklergebühren

Ruedi1952
Alter Hase
Wir sind ja dabei ein Haus in Köln zu verkaufen,
dabei haben wir festgestellt Verkäufer und Käufer müssen die Maklergebühren zahlen.
Jetzt wollen wir uns ein Haus in unserer Gegend kaufen und die Maklergebühren sind noch höher wie in Köln aber die Häuser viel Preiswerter. Auch da müssen beide Parteien zahlen.
Anbei mal was hier in den AGB´s steht.

Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und
von beiden eine Provision verlangen.

Ich dachte es gibt ein neues Gesetz der der den Makler bestellt der zahlt?
17 ANTWORTEN 17

kjs
Diamantmitglied
Vor Kurzem habe ich etwas in Köln verkauft und da mußten auch Beide Maklergebühren bezahlen.... Wenn ich das richtig gelesen habe war die Änderung für Mietangebote bei denen der Vermieter wenn er den Makler beauftragt die Kosten tragen muß und nicht mehr wie früher auf den neuen Mieter abwälzen kann.

Bei Verkauf scheint es manchmal auch eine Sache des Vertrags mit dem Makler zu sein. Als wir hier auf der Suche waren gab es Verkäufer zahlt, Käufer zahlt oder Beide zahlen.......

daniels101
Bronzemitglied
Nun, ich bin kein Jurist (und kein Makler), habe diese Konstellation aber auch schon bei Freunden gehört.
Früher war es fast oblogatorisch, dass der Verkäufer oder Vermieter einen Makler beauftragt, der Käufer oder Mieter aber nachher die Courtage bezahlt. Dies ist nun nicht mehr erlaubt. "Wer bestellt, der zahlt". Dies wird nun von vielen Maklern wohl genutzt, um auf beiden Seiten zu kassieren: Der Verkäufer beauftragt ja den Makler, ein Haus zu verkaufen. Und zahlt dafür. Dieser Makler schaut dann, so die offizielle Darstellung in der Regel, bei seinen "registrierten Stammkunden" in der Datei nach. Diese haben sich an ihn gewandt mit dem Auftrag, ein Haus für sie zu finden. Also haben auch diese Interessenten den Makler beauftragt, für sie zu suchen. Und beide bezahlen was sie beauftragt haben...
Hingegen soll es nicht so sein dürfen, dass Dir ein Makler, wenn Du konkret auf sein Inserat für ein spezielles Objekt anfragst, etwas berechnet. Denn dann hast Du ihn nicht beauftragt, sondern bist auf sein Inserat (was der Verkäufer ja bereits indirekt bezahlt hast) angesprungen. So weit die Theorie!
In der Praxis werden dir diese Makler dann eine Beauftragung vorlegen,welche Dich zur Zahlung einer Courtage verpflichtet. Wenn Du nicht unterschreibst, stellt er Dir das Haus nicht vor. Und schon werden viele, hoffentlich nicht alle, Menschen unterschreiben und diese Kröte schlucken.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@daiels101: emoticon.smilie_like.title emoticon.smilie_like.title emoticon.smilie_like.title
Roßtäuscher, Gebrauchtwagenhändler, Makler und Lügner gehören für mich in ein und dieselbe Kategorie.

daniels101
Bronzemitglied
Ekaat:
@daiels101: emoticon.smilie_like.title emoticon.smilie_like.title emoticon.smilie_like.title
...Gebrauchtwagenhändler, ...und Lügner gehören für mich in ein und dieselbe Kategorie.


Da ich aus der Automobilbranche komme, allerdings aus dem technischen Bereich, möchte ich betonen, dass nicht alle GW-Händler in diese Kategorie fallen 😉

Janinez
Diamantmitglied
ja, leider ist es so, mit den Maklern derzeit. Am Besten ist es zu schau´n, ob du nicht ein Privat angebotenes Haus bekommst..................

Ruedi1952
Alter Hase
Ich denke wir werden am Preis handeln das es dann die Maklergebühren mindesten ausgleicht wenn nicht mehr.
Finde es aber nicht korrekt wie das so gehandhabt wird.

kjs
Diamantmitglied
Ruedi1952:
Finde es aber nicht korrekt wie das so gehandhabt wird.

Das Schlimme ist daß es nicht einzelne Geier sind sondern auch Firmen bei denen man so etwas eigentlich nicht erwartet. Unser Haus war über die Raiffeisenbank angeboten und die haben die Info nicht herausgerückt ehe sie nicht einen Vertrag hatten. Da mußte bei mir dann auch der Verkäufer in der Höhe der Maklergebühr bluten.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
daniels101:
Nun, ich bin kein Jurist (und kein Makler), habe diese Konstellation aber auch schon bei Freunden gehört.
Früher war es fast oblogatorisch, dass der Verkäufer oder Vermieter einen Makler beauftragt, der Käufer oder Mieter aber nachher die Courtage bezahlt. Dies ist nun nicht mehr erlaubt. "Wer bestellt, der zahlt". Dies wird nun von vielen Maklern wohl genutzt, um auf beiden Seiten zu kassieren: Der Verkäufer beauftragt ja den Makler, ein Haus zu verkaufen. Und zahlt dafür. Dieser Makler schaut dann, so die offizielle Darstellung in der Regel, bei seinen "registrierten Stammkunden" in der Datei nach. Diese haben sich an ihn gewandt mit dem Auftrag, ein Haus für sie zu finden. Also haben auch diese Interessenten den Makler beauftragt, für sie zu suchen. Und beide bezahlen was sie beauftragt haben...
Hingegen soll es nicht so sein dürfen, dass Dir ein Makler, wenn Du konkret auf sein Inserat für ein spezielles Objekt anfragst, etwas berechnet. Denn dann hast Du ihn nicht beauftragt, sondern bist auf sein Inserat (was der Verkäufer ja bereits indirekt bezahlt hast) angesprungen. So weit die Theorie!
In der Praxis werden dir diese Makler dann eine Beauftragung vorlegen,welche Dich zur Zahlung einer Courtage verpflichtet. Wenn Du nicht unterschreibst, stellt er Dir das Haus nicht vor. Und schon werden viele, hoffentlich nicht alle, Menschen unterschreiben und diese Kröte schlucken.


Als erstes hat der Verkäufer nichts bezahlt, weil der Markler erst nach erfolgreichem Verkauf seine Provision/Courtage erhält.
Dann kann ich als Käufer über Makler, wie Verkäufer über Makler sagen das die sich ihr Geld verdienen. Das Finanzamt (der Staat) bekommt fast das selbe als Grunderwerbsteuer und schickt dem Käufer dafür nur einen Brief.
Außerdem wird keiner gezwungen über einen Makler zu kaufen.

daniels101
Bronzemitglied
Ja, natürlich hat er noch nichts bezahlt sondern bezahlt dann, wenn das Haus verkauft wurde. Ist auch legitim! Genau so halte ich es für legitim, dass ein Käufer, der den Makler beauftragt für ihn zu suchen, nach erfolgreicher Suche Courtage zahlt.
Ich verstehe nur nicht die "zu bezahlende Arbeit" in dem Akt, dass ein Käufer auf ein Inserat reagiert (welches ja der Verläufer durch seine Beauftragung des Verkaufs schon bezahlt). Denn das ist kein Suchauftrag seitens des Käufers, sondern eine Reaktion auf ein Verkaufsangebot.
Mein "Lieblingsargument" ist aber die "Steuerkeule": Mag sein, dass der Staat im Falle eines Immobilienhandels nicht viel mehr zu tun hat als einen Brief (Steuerbescheid) zu schicken. Aber lasst uns mal überlegen, wer denn dieser Staat ist! Frau Merkel? Irgendein Ministerium? Irgendein Bürgermeister? Nein, dieser Staat sind wir alle! Und dieser Staat braucht Einnahmequellen. Denn wenn er kein Geld einnimmt, hätten wir keine Schulen, keine Feuerwehr, keine Polizei, keine allgemeinzugängliche Infrastruktur jedweder Art, etc.
Wenn ich für einen Euro Nägel oder Schrauben kaufe, kriegt der Staat 16 Cent ohne irgendetwas dafür zu tun. Da wird nichtmal ein Brief geschrieben...