hier mal zum Nachlesen:
Was ist eine Erfindung? Eine Erfindung ist eine Lehre zum technischen Handeln, die technische Lösung für ein technisches Problem.
Patente werden für Erfindungen erteilt, die
- neu sind,
- auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und
- gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 des Patentgesetzes).
Was kostet eine Patentanmeldung, gibt es Ermäßigungen?
Bei den Kosten eines Patents sind die Amtsgebühren und die Kosten für die (gesetzlich nicht vorgeschriebene) Einschaltung eines Patentanwaltes zu unterscheiden.
Bei einer Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt betragen die Amtsgebühren insgesamt 50 EUR bei elektronischer Anmeldung und 60 EUR bei einer Anmeldung in Papierform. Die Einschaltung eines Patentanwalts kostet erfahrungsgemäß weitere
1.500 EUR bis 4.000 EUR. Für eine Erteilung des Patents selbst ist danach das Prüfungsverfahren durchzuführen, das i.d.R. 350 EUR kostet. Für die Aufrechterhaltung des Patents fallen ab dem dritten Jahr kontinuierlich steigende Gebühren
von anfangs 70 EUR bis 1940 EUR im 20. Patentjahr an. Beim Europäischen Patentamt fallen für eine durchschnittliche Patentanmeldung mit acht nationalen Benennungen G
esamtkosten (einschl. Patentanwalt) von rund 29.800 EUR an. Hiervon entfällt etwa ein Drittel auf Übersetzungen.
Eine internationale Anmeldung nach dem PCT
kostet in der Regel 2.572 EUR für Übermittlungsgebühr, internationale Anmeldegebühr, Recherchengebühr und Prioritätsbeleg. Für die optionale internationale vorläufige Prüfung sind weitere
Gebühren von 1.659 EUR (Prüfungs- und Bearbeitungsgebühren) zu zahlen. Dazu kommen in der nationalen Phase weitere nationale Gebühren.