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Baurecht

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hi all,
wenns um kleine Basteleien geht, ist allenfalls die mit Nachbarschaft und Hausbewohnern privat abgeschlossene Lärmschutz-Richtlinie zu beachten, bei größeren Maßstäben kommen die Landesbauordnungen ins Spiel. Gegebenenfalls sogar Sonderrechte wie das Sanierungsrecht ab §136ff BauGB. Manche Anfragen ans Forum berühren solche genehmigungsbedürftigen Fälle. Wir dürfen und können hier keine Rechtsberatung leisten, aber wir könnten Erfahrung austauschen. Was haltet ihr davon?
9 ANTWORTEN 9

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Wer genug Geld zum Bauen hat, hat genug Geld für verbindliche Rechtsberatung. Würde mich eher auf einen Anwalt oder Architekten verlassen als auf Forumsbeiträge.

Janinez
Diamantmitglied
da wäre ich auch sehr vorsichtig, denn was in einem Bundesland erlaubt ist, ist im anderen verboten das gilt schon für Nachbargemeinden, ja sogar innerhalb der Gemeinde gibt es oft Unterschiede

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
baldwin:
Hi all,
wenns um kleine Basteleien geht, ist allenfalls die mit Nachbarschaft und Hausbewohnern privat abgeschlossene Lärmschutz-Richtlinie zu beachten,


...bis hierhin ist schon der erste Fehler versteckt...

Daher besser keine solche Diskussion im Forum. 😉

Electrodummy
Goldmitglied
baldwin:
Hi all,
wenns um kleine Basteleien geht, ist allenfalls die mit Nachbarschaft und Hausbewohnern privat abgeschlossene Lärmschutz-Richtlinie zu beachten, bei größeren Maßstäben kommen die Landesbauordnungen ins Spiel. Gegebenenfalls sogar Sonderrechte wie das Sanierungsrecht ab §136ff BauGB. Manche Anfragen ans Forum berühren solche genehmigungsbedürftigen Fälle. Wir dürfen und können hier keine Rechtsberatung leisten, aber wir könnten Erfahrung austauschen. Was haltet ihr davon?


Ich verstehe gerade nicht, was wir hier im Forum mit städtebaulichen Mißständen, wie sie die §136ff BauGB behandelt, zu tun haben... emoticon.confused.title

bonsaijogi
Ehemaliges Mitglied
DerWerker:
Wer genug Geld zum Bauen hat, hat genug Geld für verbindliche Rechtsberatung.

... da möchte ich aber erhebliche Zweifel anmelden, manche haben nämlich eigentlich gar kein Geld zum bauen und tuns trotzdem 😉

DerWerker:
Würde mich eher auf einen Anwalt oder Architekten verlassen als auf Forumsbeiträge.

... da wiederum stimme ich Dir voll zu.

Ich lebe in einer sogenannten Doppelstadt, der eine, größere Teil der Stadt liegt in Baden-Württemberg der andere, kleinere Teil in Bayern. Das fängt schon an beim Schwäne und Enten füttern:

Auf der schwäbischen Seite der Donau ist das füttern strengstens verboten, auf der bayrischen ist es erlaubt. Dabei können sich die Schwaben und Bayern nicht nur zuwinken, sondern auch zurufen, so nah liegt das teilweise beieinander.

Oder z.B. eine Brunnen schlagen im Garten. Der Schwabe darf das entweder gar nicht und wenn, dann nur wenn ein Genehmigungsverfahren eingeleitet wurde und die Arbeit von einem Profi gemacht wird. Der Bayer geht in den Baumarkt, holt sich was er braucht, rammt den Brunnen und gibt im Rathaus Bescheid, dass er ab jetzt im Garten das Grundwasser anzapft.

Viele Dinge im "Baurecht" wurden zwar in den letzten Jahren vereinheitlicht oder liberalisiert, aber was z.B der Schwabe ohne irgenjemand zu fragen am Haus machen darf, ist für den Bayern u.U. nur mit Genehmigung oder Auflagen erlaubt ... oder umgekehrt 🙂

Z.Z. bin ich selbst wieder davon betroffen, mich um bestimmte Abriss- und Genehmigungsverfahren zu kümmern, weil ich wahrscheinlich wieder auf die andere Seite der Donau umziehe. Alles was ich im Internet zu meinem Problem gefunden hab, hilft mir leider nur weiter um mich besser vorzubereiten, nicht mehr, nicht weniger. Um aussagekräftige und vor allem verbindliche Informationen zu erhalten wende ich mich aber an einen Architekt und an die zuständige Baubehörde.

Weil erstens kommts anders und zweitens als man denkt 😉

Jan_M
Silbermitglied
Janinez:
da wäre ich auch sehr vorsichtig, denn was in einem Bundesland erlaubt ist, ist im anderen verboten das gilt schon für Nachbargemeinden, ja sogar innerhalb der Gemeinde gibt es oft Unterschiede

es geht sogar noch abstruser: Was in einem Baugebiet erlaubt ist, kann in der Nachbarstraße schon nicht mehr erlaubt sein. Warum? Z.B.: Es gibt für das Baugebiet einen rechtskräftigen Bebauungsplan, für die Nachbarstraße - Altbestand - aber (noch) nicht. Dann gilt (in NRW), daß das Vorhaben im Aussehen der bestehenden Bebauung anzupassen ist (das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden).

Eine "Rechtsberatung" halte ich allerdings meist für überzogen. In aller Regel reicht eine formlose Bauvoranfrage bei der Verwaltung aus.

bonsaijogi
Ehemaliges Mitglied
Jan_M:
Eine "Rechtsberatung" halte ich allerdings meist für überzogen. In aller Regel reicht eine formlose Bauvoranfrage bei der Verwaltung aus.

Stimmt. Da kann bereits das meiste geklärt werden.

Ich meine baldwins Vorschlag hier über Erfahrungen auszutauschen ist gut gemeint, aber bestimmt nicht zielführend, höchstens unterhalötend 🙂
Ist nicht abwertend gemeint, ich hab hier im Forum nur schon genug gelesen. Persönliche Erfahrungen kommen so unterschiedlich zustande, wie z.B. der eine kennt den Bürgermeister oder einen vom "Amt" ... der andere will nicht verstehen warum oder wieso er was ganz bestimmtes nicht machen darf oder soll usw.

Janinez
Diamantmitglied
Ich denke auch, das hier führt zu nichts und wir sollten hier schließen

danielduesentrieb
Goldmitglied
Janinez:
Ich denke auch, das hier führt zu nichts und wir sollten hier schließen

Ich bin selten mit der Mehrheit einig, aber hier stimme ich voll umfänglich zu.
Diese Problematik ist so individuell und von Mobilfunkzelle zu Mobilfunkzelle anders.

Da soll jeder selber Erfahrungen sammeln und sich eine blutige Nase holen.

Als Beispiel: Ich habe im Februar 1983 schwarz mein Fundament ausgehoben.
Fragen weckt nur schlafende Hunde... emoticon.regular_smile.title