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am 07-07-2014 23:03
am 08-07-2014 0:31
am 08-07-2014 6:04
am 08-07-2014 7:02
baldwin:
Hi all,
wenns um kleine Basteleien geht, ist allenfalls die mit Nachbarschaft und Hausbewohnern privat abgeschlossene Lärmschutz-Richtlinie zu beachten,
am 08-07-2014 7:43
baldwin:
Hi all,
wenns um kleine Basteleien geht, ist allenfalls die mit Nachbarschaft und Hausbewohnern privat abgeschlossene Lärmschutz-Richtlinie zu beachten, bei größeren Maßstäben kommen die Landesbauordnungen ins Spiel. Gegebenenfalls sogar Sonderrechte wie das Sanierungsrecht ab §136ff BauGB. Manche Anfragen ans Forum berühren solche genehmigungsbedürftigen Fälle. Wir dürfen und können hier keine Rechtsberatung leisten, aber wir könnten Erfahrung austauschen. Was haltet ihr davon?
am 08-07-2014 8:42
DerWerker:
Wer genug Geld zum Bauen hat, hat genug Geld für verbindliche Rechtsberatung.
DerWerker:
Würde mich eher auf einen Anwalt oder Architekten verlassen als auf Forumsbeiträge.
am 08-07-2014 9:38
Janinez:
da wäre ich auch sehr vorsichtig, denn was in einem Bundesland erlaubt ist, ist im anderen verboten das gilt schon für Nachbargemeinden, ja sogar innerhalb der Gemeinde gibt es oft Unterschiede
am 08-07-2014 10:00
Jan_M:
Eine "Rechtsberatung" halte ich allerdings meist für überzogen. In aller Regel reicht eine formlose Bauvoranfrage bei der Verwaltung aus.
am 08-07-2014 11:12
am 08-07-2014 13:22
Janinez:
Ich denke auch, das hier führt zu nichts und wir sollten hier schließen