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Ich wünsche mir eine Flohmarktecke

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich finde auf 1-2-do fehlt eine Flohmarktecke in der man Werkzeug und Material unkompliziert zum Verkauf oder zu verschenken anbieten kann.

Ich hab so viel an altem Werkzeug, alten Möbeln welche eine tolle Restaurationsbasis bieten oder einfach an Baumaterial wie Schrauben etc. über.

Diese würd ich natürlich gern irgendwo anbieten, am liebsten hier 😉 eBay ist bei sowas immer so bürokratisch.
35 ANTWORTEN 35

greypuma
Goldmitglied
Bin ich SOFORT mit dabei ....:) ..WER noch???

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
ich wäre auch dabei,
denke aber, dass es schwierig wird,
da die Idee schon öfter kam
und die Antwort immer ein verständlich erklärtes,
aber doch letztendlich ein NEIN war.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Dafür! Finde ich gut, habe im Moment nichts zu geben, aber das ändert sich sicher!

Ohh doch mir fällt ein, wer möchte, ich hätte 2 Senkköpfe für 5€, das wäre der Versand einmal 13mm und 16mm in OVP B&D Piranha.

togusa
Jungspund
Ich weiß nicht,
hätte da Angst ob nicht das Forum zur Ramschecke verkommt.
Vieleicht wen jemand Verantwortlicher das leitet, immer vorausgesetz
dieser jemand hätte dafür zusätzlich Zeit.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
togusa:
Ich weiß nicht,
hätte da Angst ob nicht das Forum zur Ramschecke verkommt.
Vieleicht wen jemand Verantwortlicher das leitet, immer vorausgesetz
dieser jemand hätte dafür zusätzlich Zeit.


das mit dem Leiten ist eine Sache
eine andere ist die rechtliche Seite,
denn wenn hier eine solche "ECKE" angeboten wird,
kommt auch die Bürokratie der Bucht hierher.
Was wenn einer was "ergattert", die Ware bei ihm nicht ankommt,
oder der Verkäufer das Geld nicht bekommt?
Dafür müssen dann nicht nur ein Leiter der Sache,
sondern auch Rechtsexperten angestellt werden.

Ich persönlich habe hier schon Sachen angeboten,
alles per PN geregelt und es abgewickelt.
Wär was schief gegangen, hätte ich das mit dem Gegenüber geklärt
oder aber es wäre Pech gewesen.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Naja, Müll kann man auch recykeln! Vielleicht kann man ein Zeitfaktor einstellen, oder auch die Moderatoren den jenigen darauf hinweisen, das ist Müll! Reden bewegt viel!

Ich sag mal, wenn sich jemand nach 7/14 Tagen nicht meldet, wird aus dem System entfernen. Wird wohl auch keiner bedarf haben!?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
ich wäre dabei

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Naja, das Anzeigenblatt am Wochenende übernimmt ja uch nicht die Verantwortung dafür wenn das als "Vollbusige Polin Paula" annoncierende Wesen in wirklichkeit haarig ist und Hermann heisst 😉

Das Forum würd ja nur als Vermittler auftreten und somit rechtlich wie auch wirtschaftlich nicht in die Rolle des Käufers oder Verkäufers stieigen.

Wenn man die Anzeigenschalter vor dem Einstellen einer Anzeige die AGB hierfür abnicken lassen würde wäre Bosch doch raus aus der Nummer.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
sandburg:
das mit dem Leiten ist eine Sache
eine andere ist die rechtliche Seite,
denn wenn hier eine solche "ECKE" angeboten wird,
kommt auch die Bürokratie der Bucht hierher.
Was wenn einer was "ergattert", die Ware bei ihm nicht ankommt,
oder der Verkäufer das Geld nicht bekommt?
Dafür müssen dann nicht nur ein Leiter der Sache,
sondern auch Rechtsexperten angestellt werden.

Ich persönlich habe hier schon Sachen angeboten,
alles per PN geregelt und es abgewickelt.
Wär was schief gegangen, hätte ich das mit dem Gegenüber geklärt
oder aber es wäre Pech gewesen.


ebay macht sich das auch ganz einfach, die bieten nur an, der rest ist denen egal! Facebook macht das auch so, hood.de auch.

Der Käuferschutz von ebay, mit PillePalle und was die da noch versuchen, Funktioniert nicht, musste schon 2mal Klage los treten, weil ebay nix macht auser verwarnen, und PillePalle händelt das ähnlich.

Käuferschutz von ebay ist nichts anderres als so tun, als ob. Hab da schon erfahrungen, im grunde greift immer das Gesetz. So meine Erfahrungen!

Das BGB hat das ganz einfach geregelt.

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB)