Bastelfuchs:
Ich wünsche Dir, das da keiner vom Ordnungs/Tiefbau/Bau-amt und Polizei im Forum ist.
Und dann????
Was hat die Polizei damit zutun? (Sollte tatsächlich etwas gegen Umweltgesetzliche Grundlagen geschehen sein würde nicht ein Polizist sondern der zuständige Staatsanwalt handeln.
Das Ordnungsamt dürfte ebenfalls außen vor sein. Da dieses nicht für die Bauüberwachung zuständig ist.
Das Bauamt (falls getrennt die Abteilung Tiefbau) wird bei der Anschlussänderung eh selbst dabei sein bzw. nur von einem zugelassenen Unternehmen die Protokolle akzeptieren. Und mit der abenteuerlichen Elektroinstallation haben die genannten Behörden erst recht nichts zutun. Sollte es zu einem Unfall kommen würden sicherlich Ermittlungen durch Kripo bzw. Staatsanwaltschaft veranlasst, aber nicht aufgrund eines Foreneintrages!
Bastelfuchs:
So wie das bei einem Bekannten vor ein paar Jahren lief.
Der bekam auch Kanalanschluß an vorherige Bio Klärung.
Er hat ein paar Büsche und Wegeplatten entfernt. Dann auf den beauftragten
Bautrupp der Gemeindlichen Kanalbauer gewartet. Sich mit Ihnen bei erreichen des Grundstückes abgesprochen.
Die haben Ihm das Buddeln und Anschließen im Grundstück für Brotzeit + Getränkekasten mit erledigt.
Je nach Kommune ist es unterschiedlich geregelt, doch in den meisten (mir bekannten) Kommunen werden die Arbeiten entweder durch ein Kommunalbetrieb oder durch ein beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Bei beiden Alternativen ist die "Bezahlung durch Naturalien" oder "nicht offiziellen Geldübergaben" nicht ganz unproblematisch da es für den Bautrupp erhebliche Konsequenzen haben kann. (öffentlicher Dienst - Entfernung aus dem Dienstverhältnis bzw. beauftragtes Unternehmen -Lizenzverlust).
Zusätzlich stellt sich die Frage ab welchem Punkt der Anschlussnehmer für die Kosten aufkommen muss. (Kanalanschluss an den Hauptkanal; Grundstücksgrenze oder Übergang ins Hausnetz) Auch hier gibt es in den Satzungen meist den Passus das die Kosten bis zum Übergang zum Hauptkanal durch den Anschlussnehmer zutragen sind. Da der Anschlussnehmer jedoch keine Verfügungsgewalt im öffentlichen Straßenraum hat, ist es gängige Praxis das die gesamten Arbeiten durch ein gemeinsam gewähltes Unternehmen (Kommunalbetrieb oder beauftragtes Unternehmen) ausgeführt werden die Kommune abrechnet (Sammelabrechnung, weil meist mehrere Hausanschlüsse gleichzeitig entstehen und somit durch die Kommune Rabatte erzielt werden können) und diese im Anschluss mit den Grundstückseigentümern abrechnen. Wenn dann hier solche Deals unter der Hand erfolgen kann das auch böse Folgen für den Grundstückseigentümer mit sich bringen da ein Betrug angenommen wird. Deshalb....
Bastelfuchs:
Ob das nicht schlauer war?
.. würde ich das nicht so sehen!