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Fachtipp der Woche: Wusstet Ihr, dass es ein Verfallsdatum für Schrupp- und Trennscheiben gibt?

Markus_H
Silbermitglied
Hallo,

auf jeder Bosch Trenn- und Schruppscheibe ist ein Verfallsdatum angegeben, bis zu dem die Scheiben ohne Einschränkung verwendet werden dürfen. Umwelteinflüsse haben auch hier Auswirkungen auf die Haltbarkeit. Die Angaben sind immer quartalsbezogen, also z.B. V01/2013 steht für 1.Quartal 2013.

Markus_H
59 ANTWORTEN 59

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Erster Gedanke: ja ist denn schowieda der 1.April???

...wieder eine neue Idee, wie man die "wenig Nutzer" dazu bringt, sich neues Material anzusschaffen... emoticon.teeth_smile.title 😉

Das mag im Sinne der Produkthaftung sicherlich Sinn machen, bisher ist mir jedoch noch keine noch so alte Scheibe um die Ohren geflogen...emoticon.cool.title

Man lernt halt nie aus...

mfg Dieter

Funny08
Goldmitglied
Kommt halt immer auf die Lagerung an @Kneipianer - ich hatte in der Firma auch schon Trennscheiben , die konntest du in der Hand zerkrümeln , genauso wie Schweißelektroden die Zerfallen weil sie nicht trocken genug lagerten. Allerdings sieht man das den meisten Scheiben schon an oder merkt es beim einspannen. Allerdings habe ich auch nen Haufen scheiben schon seit 10 Jahren im Keller liegen die weder Schimmel angesetzt haben - noch sind sie Welk geworden *g - Auf der einen Seite Geldmacherei - auf der anderen wie du sagtest - sinnvoll in Bezug auf Produkthaftung.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hauptsache es folgt nicht als nächstes noch der Hinweis:
"Nach dem Öffnen binnen weniger Tage verbrauchen"
Da ich hauptsächlich am Wochenende Heimwerke würde ich dann sicherlich bald Probleme bekommen

HOPPEL321
Goldmitglied
Nagut,nach dem Verfallsdatum keine Produkthaftung mehr,so würde ich das verstehen.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Immerhin gut zu wissen. Daran hat wohl noch fast keiner gedacht.
Auch wenn man das Datum wohl nicht zu genau nehmen sollte.

HOPPEL321
Goldmitglied
Muss doch mal gucken wie alt meine "Altbestände"eigendlich sind.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
...da wird noch Keines draufstehen... wenn die so alt sind, wie meine, dann gabs damals nur die römischen Zahlen...

@typercon: für die o.A. Produkthaftung ist das Datum entscheidend...

mfg Dieter

schreibi
Alter Hase
Hab' ich gesehen. Ist nur die Frage, ob ich meine Scheiben bis zum Verfallsdatum "weggeschruppt" bekomme...


Inwieweit das für den Benutzer sinnvoll ist oder wirklich eine Aussage darüber gibt, wie lange die Scheiben tatsächlich halten, ist schwer zu beurteilen. Kommt immer auf die Umstände drauf an. Auf jeden Fall ist es wohl der Produkthaftung geschuldet. Man sieht ja überall Sicherheitshinweise.
Oft frage ich mich bei solchen Hinweisen, was das soll. Vieles ist selbstverständlich oder allgemein bekannt. Aber jeder weiß wohl, dass man sich an heißem Kaffee verbrühen kann. Nichtsdestotrotz wurde jemandem, der sich das dann über den Körper gekippt hat, Recht gegeben...

HOPPEL321
Goldmitglied
Kneippianer:
...da wird noch Keines draufstehen... wenn die so alt sind, wie meine, dann gabs damals nur die römischen Zahlen...

@typercon: für die o.A. Produkthaftung ist das Datum entscheidend...

mfg Dieter


Oder Rhunen,im Norddeutschen raum,der war eher Wikingergeprägt :grinsendes_Gesicht_mit_großen_Augen: