Uns sind bisher keine Fälle einer Beeinflussung von Herzschrittmachern durch Elektrowerkzeuge bekannt; allerdings sind diese auch nicht grundsätzlich auszuschließen. Es gibt sehr unterschiedliche Fabrikate und Funktionsweisen von Herzschrittmachern, die auch äußerst unterschiedlich auf elektromagnetische Felder reagieren. Daher ist eine generelle Aussage von unserer Seite leider nicht möglich. Der Beratung durch den behandelnden Arzt kommt hier eine hohe Bedeutung zu, auf die wir auch in diesem Fall verweisen müssen.
Grundsätzlich gilt: Alle von BOSCH hergestellten Elektrowerkzeuge, Messwerkzeuge und Gartengeräte erfüllen selbstverständlich die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen, zu denen auch solche zur Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) gehören.
Gerne einige Hintergrundinformationen dazu:
Motorisch betriebene Geräte erzeugen im Prinzip zwei unterschiedliche Arten von Störungen bzw. elektromagnetischen Feldern. Zum einen hochfrequente Felder (elektromagnetischer Wellen), die hauptsächlich durch die Kommutierung der Motoren (Kohlebürsten) erzeugt werden. Von elektronisch kommutierten Motoren werden solche Störungen grundsätzlich auch erzeugt. Bislang sind in netzbetriebenen Elektrowerkzeugen praktisch keine elektronisch kommutierten Motoren eingebaut.
Zum anderen werden auch niederfrequente (50 Hz) magnetische Felder erzeugt, die von den Magnetspulen des Motors stammen. Magnetfelder werden auch in Akku-Geräten erzeugt; dort haben wir es aber nicht mit Wechselfeldern, sondern mit Gleichfeldern zu tun, die ein geringeres „Störpotential“ haben.
Während die Höhe hochfrequenter Magnetfelder (elektromagnetische Wellen) im üblichen Benutzungsabstand von Elektrowerkzeugen kaum abnimmt, werden die niederfrequenten Magnetfelder bereits in einem Abstand von wenigen Zentimetern vom Motor des Elektrowerkzeugs spürbar geringer. Als Faustregel kann man davon ausgehen, dass in etwa 30 cm Entfernung nur noch etwa 1 % des Feldwertes an der Oberfläche des Motors vorliegt.
Daher auch die Aussage des Arztes deines Vaters, 30 cm Abstand einzuhalten. Lasst euch im Zweifel bitte durch euren behandelnden Arzt beraten.