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Garantieverlängerung bei Ebay-Kauf ohne Beleg

ruesay
Goldmitglied
Hallo und einen netten Nachmittag,

nachdem ich über die Suche nichts passendes finden konnte, stelle ich hier (vielleicht unnötig, weil schon mal erklärt, aber nicht wieder auffindbar) meine aufgekommene Frage neu:

Ich konnte gestern bei Ebay einen IXO V, verschweißt und Orginalverpackt, ersteigern. Der Verkäufer ist nicht gewerblich und hat auf Nachfrage (leider) auch keinen Kassenbon.

Die Garantieverlängerungsbedingungen sagen aus, dass man einen Kaufbeleg im Garantiefall benötigt. Zur Garantieverlängerung hingegen nicht.

Wie schaut es bei einem absoluten Neugerät ohne Kaufbeleg aus? Gibt es einen Weg für mich (z.B. die Bare-Tool-Nummer), dass dieses Neugerät mir in irgendeiner Art und Weise zugeordnet werden kann?

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen!
53 ANTWORTEN 53

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Sehr interessante Frage emoticon.smilie_like.title . Da bin ich mal auf die Antwort vom Experten gespannt.

HOPPEL321
Goldmitglied
Könnte schwierig werden,in meiner Zeit beim Kundendienst eines Anbieters von Hausgeräten hatten wir oft Maschinen dabei die nach Kaufbeleg 2-3 Wochen alt waren,nach Gerätenummer aber schon vor Jahren gebaut wurden,warscheinlich waren die im Handel irgendwo im Lager verschollen. :wink:
Diese gingen dann generell ins Clearing,wurden dann aber meist mit Zeitverzögerung doch getauscht,gegen das Folgemodel.

ruesay
Goldmitglied
HOPPEL321:
[...]in meiner Zeit beim Kundendienst eines Anbieters von Hausgeräten hatten wir oft Maschinen dabei die nach Kaufbeleg 2-3 Wochen alt waren,nach Gerätenummer aber schon vor Jahren gebaut wurden,warscheinlich waren die im Handel irgendwo im Lager verschollen. :wink:
.


Und genau das könnte man bei der Registrierung mit der Bare-Tool-Nummer bzw. Seriennummer doch prüfen und Rückmeldung erstatten. Sagen wir mal so: ich habe jetzt maximal den Nachweis über den Ebay-Kauf (da könnte ich allerdings nur 90 Tage belegen, dass ich diesen Kauf getätigt habe. Danach werden die Daten bei Ebay gelöscht/ nicht sichtbar hinterlegt).

HOPPEL321
Goldmitglied
Man kann bei Ebay doch die Kaufabwicklung ausdrucken,das wär doch schon ne möglichkeit.

ruesay
Goldmitglied
Genau, z.B. das.

Voraussetzung ist aber, dass es sich um ein Neugerät handelt (welches auch über die Seriennummer als solches zu identifizieren ist). Der IXO V sollte das eigentlich sein.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Interessantes Thema, da bin ich auch auf die Experten gespannt.

Meine Persönliche Meinung....
Ein paar Millionen Geräte verlassen im Lauf eines Jahres die Boschwerke.
Nicht jeder Händler wird eine Verlustanzeige zu Bosch schicken.
Einbruch etc......und ob er genau weiss welche Seriennummern??
Wenn Bosch solche Geräte, ohne Beleg, repariert machen sie sich womöglich noch Strafbar.
Aber allein um Hehler, und deren unwissende Kunden, nicht zu unterstützen sollte Bosch nichts ohne Beleg reparieren.

ruesay
Goldmitglied
Hansemann1963:
Interessantes Thema, da bin ich auch auf die Experten gespannt.


Ich auch. Und dein Argument mit der Hehler-und Diebstahlware ist natürlich nicht von der Hand zu weisen. Somit wäre ich bei der Aufdeckung einer dahinter stehenden Straftat faktisch auch nicht der Besitzer der Ware trotz des Kaufes.

AlexG
Grünschnabel
Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht an Bedingungen gebunden. Sie gibt es grundsätzlich auch ohne Kaufbeleg (und ohne Originalverpackung). Der Kaufbeleg erleichtert lediglich den Beweis.

Anders sieht es natürlich bei der erweiterten Herstellergarantie aus. Da kann der Hersteller die Regeln festlegen. Und wenn diese halt ist, dass es ohne Beleg nichts gibt, dann ist das so und man kann lediglich an die Kulanz appellieren. Bei einer Zweijahresgarantie dürfte das innerhalb der ersten zwei Jahre nach Datum der Markteinführung eher argumentierbar sein als später irgendwann.

Bin gespannt, was Bosch dazu sagt.

AlexG
Grünschnabel
ruesay:
Ich auch. Und dein Argument mit der Hehler-und Diebstahlware ist natürlich nicht von der Hand zu weisen. Somit wäre ich bei der Aufdeckung einer dahinter stehenden Straftat faktisch auch nicht der Besitzer der Ware trotz des Kaufes.


Stimmt. Davor schützt allerdings auch der Kauf auf Rechnung nicht.