Wenn es tatsächlich die Intention seitens Bosch gäbe, statt zu reparieren lieber Neuware zu verkaufen, würden sie wohl die Möglichkeit einer Reparatur (außerhalb der Garantiezeit) erst gar nicht anbieten.
Der Bosch-Service (auch außerhalb der Garantie) ist m.A.n. grundsätzlich erstmal hervorragend.
Welcher anderer Hersteller unterhält z.b. ein Forum wie dieses hier ?
Wieviel andere Hersteller halten Ersatzteile über etliche Jahre, teils Jahrzehnte vorrätig ?
Und veröffentlichen die entsprechenden Ersatzteillisten und Explosionszeichnungen ?
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Das jetzt hier eine Reparatur durch Bosch aus Sicht des Kunden nicht wirtschaftlich ist, dürfte hauptsächlich am günstigen Preis des Neugerätes und nicht an den Ersatzteil- oder Servicekosten liegen.
Das Neugerät wird (höchstwährscheinlich) in China hergestellt, und zwar in Massenproduktion und vermutlich auch teilautomatisiert.
Durch große Stückzahlen und die dort niedrigeren Lohnkosten lassen sich dann solch "billigen" Geräte überhaupt erst herstellen.
Wenn nun natürlich hierzulande defekte Einzelgeräte auseinandergenommen, durchgeschaut, instandgesetzt, wieder zusammen gebaut und geprüft werden müssen, kostet das entsprechend mehr Geld.
Zudem müssen natürlich auch die benötigten Ersatzteile erstmal hergestellt, transportiert und gelagert werden.
Bosch bietet auf reparierte Geräte eine Garantie von 12 Monaten.
Das bedeutet allerdings auch, dass eben nicht einfach nur der offensichtliche Defekt behoben, sondern das gesamte Gerät in Augenschein genommen und geprüft werden muss.
Wenn dann eine Reparatur nicht mehr lohnt, nicht mehr möglich ist oder der Kunde sich aus anderen Gründen dagegen entscheidet, kann der Kunde das Gerät durch Bosch entsorgen oder es sich (wenn unrepariert aus Sicherheitsgründen nur im demontierten Zustand) wieder zuschicken lassen.
So oder so beschäftigt sich mindestens ein Mitarbeiter eine gewisse Zeit mit dem Gerät, "Zeit ist Geld" und dieses Geld muss dann nunmal (außerhalb der Garantie) der Kunde bezahlen.
Ob man mit einem Gerät dieser Preisklasse bei einem anderen Hersteller im Schadensfall besser oder günstiger "fährt", wage ich mal zu bezweifeln.
Hier in diesem Fall kann ich Bosch keinerlei Vorwurf machen.
Zu bemängeln finde ich dagegen, dass bei einigen Geräten manche Ersatzteile nicht einzeln, sondern nur in Kombination mit anderen Ersatzteilen als komplette "Baugruppe" angeboten werden.
So z.b. der Spaltkeil der PTS 10, welcher natürlich als einzelnes Teil hergestellt wird und somit durchaus auch als solches Einzelteil verkauft werden könnte.
Statt diesen jedoch für vielleicht 10-15 Euro erwerben zu können, sind knapp 100 Euro für die "Baugruppe" fällig.
Die von Melanie verlinkte Seite zum Reparaturservice sollte übrigens mal überarbeitet werden, da dort teils verwirrende, widersprüchliche Aussagen/Infos zu lesen sind.
Während es im oberen Textbereich dieser Seite noch heißt, ein "Vorteil der Bosch-Reparatur" sei ein "kostenloser Ab- und Rücktransport (auch außerhalb der Garantiezeit)", liest man weiter unten (in den FAQs) zur Frage nach der Höhe der Versandkosten die Antwort, "für Reparaturen nach Ablauf der Garantie" sei eine "einmalige Aufwandspauschale von 6,96 Euro fällig".
Die Frage, was "die Abholung des Gerätes kostet", wird dort mit "nach Ablauf der Garantie fallen einmalige Versandkosten von 6,96 Euro an" beantwortet.
Und desweiteren steht dort, falls man "den Kostenvoranschlag ablehnt", könne man sich zur Entsorgung durch Bosch oder für den Rückversand entscheiden.
"In diesem Fall fällt eine Handlingsgebühr von 19,16 Euro zzgl. 9,96 Euro Versandkosten an".
Heißt das nun, dass diese Handlingsgebühr + Porto nur dann fällig werden, wenn man das defekte Gerät zurück haben will, oder was ?
[Und warum kostet es 19,16 Euro ein Gerät in Einzelteilen in einen (vom Hinversand eh schon vorhandenen) Karton zu schmeißen und diesen zu verkleben, zu adressieren und dem Versand zuzuführen ?]
Zumindest ich blicke da jetzt nicht wirklich durch.
Ist nun (nach Ablauf der Garantie) der Versand/Transport kostenlos oder fallen mindestens 1x Versandkosten an ?
Beinhaltet die Handlingsgebühr (für den Fall, dass man sich für den unreparierten Rückversand entscheidet) die Aufwandspauschale, oder ist diese noch zusätzlich fällig ?
Statt diesem Frage-Antwort-Spielchen (FAQs) mit widersprüchlichen Aussagen, fände ich einen kompletten, zusammenhängenden Text besser.
"Sollte bei ihrem Gerät nach Ablauf der Garantie ein Defekt auftreten und sie eine Reparatur wünschen, so senden sie es bitte ausreichend verpackt und frankiert an unser Servicezentrum XYZ.
Alternativ können sie fûr eine Gebühr von x Euro eine Abholung bei Ihnen zu Hause durch unsere Dienstleister bei uns in Auftrag geben.
Unser Service ermittelt nach Erhalt des Gerätes dann die Ursache(n) des Defekts und erstellt, falls die notwendigen Ersatzteile (noch) verfügbar sind, einen Kostenvoranschlag für die Reparatur.
Sie erhalten auf eine durch den Bosch-Service erfolgte Reparatur anschließend eine 12-monatige Garantie.
Um dies gewährleisten zu können, bedarf es allerdings einer kompletten Durchsicht und Prüfung des Gerätes.
Für diese Arbeiten fällt daher grundsätzlich eine Aufwandspauschale in Höhe von x Euro an.
Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein oder sie sich nach Erhalt des Kostenvoranschlags gegen eine Reparatur entscheiden, so bieten wir Ihnen an, dass Gerät entweder (ohne weitere Kosten für Sie) durch uns entsorgen zu lassen oder es (für eine zusätzliche Gebühr von x Euro) an Sie zurück zu senden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ein defektes, an uns versandtes Gerät, für den Fall, dass eine Reparatur nicht möglich ist oder Sie sich gegen eine solche entscheiden, aus Haftungsgründen nur im demontierten, zerlegten Zustand wieder an Sie zurück senden können.
Sollte eine Reparatur möglich sein und sie eine solche wünschen, so erhalten Sie nach erfolgter Instandsetzung des Geräts eine Rechnung über die Gesamtkosten, welche die Aufwandspauschale, die Ersatzteil- und Arbeitskosten sowie das Rückporto beinhalten.