@Rookie Du hast natürlich völlig Recht, die zulässige Höchstdrehzahl des eingesetzten Fräsers muss beachtet und sollte nicht überschritten werden.
Ich hatte meinen Beitrag gestern auf die Schnelle, quasi zw. Tür und Angel geschrieben und dabei leider nicht zu Ende gedacht.
Es mag auch daran liegen, dass ich selber nur die alten, schlanken Oberfräsen ala POF 600 habe, bei denen der Fräskorb noch abgenommen und das Grundgerät als Geradschleifer benutzt werden kann.
Und genau zu diesem Zweck habe ich sie bis dato ausschließlich eingesetzt, als Geradschleifer mit HM-Fräsern zur Metallbearbeitung.
Diese Fräser haben üblicherweise einen relativ geringen Durchmesser und somit sind zu hohe Drehzahlen kein Thema.
Deswegen schalten meine Gehirnsynapsen wahrscheinlich bei den Wörtern Fräse und Fräsern eher in den Bereich Metall als in den des Holzes.
Habe mir mal die BDA der POF 1100AE ergoogelt und durchgestöbert.
Bosch schreibt dort, dass die zulässige Drehzahl der eingesetzten Fräser mindestens so hoch sein muß, wie die höchste Leerlaufdrehzahl des Gerätes.
Wenn das kein Schreibfehler (niedrigste statt höchste Leerlaufdrehzahl ?) ist, "erlaubt" Bosch unabhängig von der Drehzahlregelung, also trotz der Möglichkeit die Drehzahl zu verringern, nur den Einsatz von Fräsern, welche für eine Drehzahl von mind. 28000 rpm zugelassen sind.
Desweiteren ist mir aufgefallen, dass es, im Gegensatz zu der POF 600 ACE oder einem baugleichen GGS 27 C, wo zu den Reglerstufen 1 bis 6 noch jeweils die "genauen" Drehzahlen angegeben wurden, bei der POF 1100 und auch der POF 1300 nur eine Unterteilung in hohe (5-6), mittlere (3-4) und niedrige (1-2) Drehzahl gibt.
Die in der BDA enthaltene Drehzahltabelle mit einigen exemplarischen Beispielen zum Zusammenhang von Material, Fräsergröße und Reglerstufen gibt auch nur einen groben Überblick und scheint sich mehr am Material als am Fräserdurchmesser zu orientieren.
Was mich auch etwas verwundert ist, dass Bosch hier keine explizite Angabe zum zulässigen Höchstdurchmesser der einsetzbaren Fräser macht.
Nicht wegen der Fräser, sondern vielmehr wegen der Maschine/Oberfräse.
Mit steigendem Fräserdurchmesser steigt auch die Belastung der Bauteile der Oberfräse, vom Motor/-lager bis zur Spannzange.
Der Durchmesser mal die Bauhöhe des Fräsers "ergibt" ein Gewicht, welches dann in Rotation versetzt, eine, in Abhängigkeit zur Fräserschaftlänge, auf Lager und Spannzange einwirkende "Schwungmasse" darstellt.
Falsch eingespannte Fräser, durch beschädigte Fräser entstehende "Unwuchten" oder der Einsatz von Verlängerungen erhöhen die Belastung natürlich noch zusätzlich.
Bei den alten POFs gab es zumindest solche Angaben zum größtmöglichen/-zulässigen Durchmesser der Einsatzwerkzeuge.
Zugegebenermaßen bezogen sich diese Angaben nicht auf die Verwendung der POF als Oberfräse, mit montierten Fräskorb und Holzfräser, sondern auf die als Geradschleifer ala GGS, also ohne Fräskorb und dann mit Schleifsteinen, und zudem gibt es natürlich je nach Verwendung auch Unterschiede in der Arbeitsweise/Handhabung.
Aber so oder so, die Fräse "weiß nicht", ob nun ein Fräser (Holz/Metall), ein Schleifstein, ein Fächerschleifer oder sonst was eingespannt ist.
Sie muss ein Gewicht / eine Masse in Rotation versetzen und die Spannzange muss das eingesetzte Werkzeug auch noch sicher festhalten können.
Darum gab es in den BDAs der genannten Geräte auch noch den Hinweis, das Gerät nach dem Einspannen der Einsatzwerkzeuge erst ca. 1 Minute im Leerlauf drehen zu lassen, um so sicher zu stellen, dass keine "Unwuchten" auftreten und die Spannzange auch genügend Halt bietet.
Nunmehr ist bei der POF 1100 bloß zu lesen, man möge "vor der Inbetriebnahme den festen Sitz des eingesetzten Fräswerkzeugs überprüfen".
Lange Rede, kurzer Sinn - auf die genau(st)e RPM lassen sich Maschine und Fräser schwer bis kaum mit- und aufeinander abgleichen.
Daher ist vermutlich weiter oben zitierter Satz aus der BDA der POF 1100, dass die zulässige Drehzahl der Fräser mind. der Höchstdrehzahl (28000 rpm) des Gerätes entsprechen muss, weniger einem "Schreibfehler" als vielmehr der Sicherheit geschuldet.
Darüber hinaus dürften die Hersteller von Fräsern und sonstigen Einsatzwerkzeugen, auch wiederum aus Gründen der Sicherheit (zum Schutz des Benutzers und zum Eigenschutz (Herstellerhaftung)), bei der Angabe der möglichen Höchstdrehzahl eher "tiefstapeln",
also "etwas Luft nach oben lassen", und daher bei der "Zulässigkeit" nicht das wirkliche Maximum angeben.
Solche "Margen" sind ja auch in anderen sicherheitsrelevanten Bereichen durchaus üblich.
Bei einem Gerät mit Drehzahlregler und/oder Konstantelektronik (je nach Belastung wird die Drehzahl nachgeregelt/aufrecht erhalten) besteht im Übrigen bei Ausfall oder Ausbau/Überbrückung des Reglers bzw. der Elektronik u.U. soger die Möglichkeit, dass die dann erreichte Drehzahl auch über der eigentlich angebenen Höchstdrehzahl liegt, letztenendes das Gerät also "überdreht".
Dem TE bliebe in seinem Fall ggf. noch die Möglichkeit, eine externe (geeignete) Drehzahlregelung einzusetzen.