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Weitergabe des PPR 250.....?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
hatte mich für den produkttest des ppr 250 beworben, wurde aber leider nicht ausgewählt. gibt es jemanden, der das gerät weitergeben mag (sofern das die regeln zulassen), da ich ja auch noch meine wände zu streichen habe?!
35 ANTWORTEN 35

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Gegen ein Ausleihen gibt es natürlich nichts. Ein Verkauf oder eine Schenkung ist laut den Vorgaben allerdings nicht gestattet.

gschafft
Platinmitglied
Ich habe meinen Farbroller für die nächste Zeit schon einem sozialen Projekt versprochen... danach brauche ich ihn selber wieder eine Zeit lang...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
wie kommt es eigentlich, dass selbst die schenkung untersagt ist? das man das nicht verkaufen soll, zumal man es ja auch unendgeldlich bekommen hat, ist klar. aber eine kostenlose weitergabe......?

BigH72
Ehemaliges Mitglied
Hmm ergodiak, warum machts du denn nicht bei der Schnitzeljagd mit, vielleicht hast du da noch die Möglichkeit, einen Farbroller zu gewinnen

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ricc:
Ein Verkauf oder eine Schenkung ist laut den Vorgaben allerdings nicht gestattet.





??????????????? emoticon.whatchutalkingabout_smile.title

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
wo ist die denn????

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
ergodiak:
wie kommt es eigentlich, dass selbst die schenkung untersagt ist? das man das nicht verkaufen soll, zumal man es ja auch unendgeldlich bekommen hat, ist klar. aber eine kostenlose weitergabe......?


Ich weiß nicht, ob es wirklich der Grund ist, aber mit meinen Worten würde ich das mal so verpacken:

Der Produkttest dient natürlich dem Test des Gerätes. Würde man es danach verkaufen oder verschenken, verhindert dieses Gerät eventuell den Kauf eines neuen Gerätes.
Dazu kommt der moralische Aspekt, der mir an dem Punkt deutlich wichtiger ist. Wir sind hier eine Gemeinschaft, die sich gegenseitig hilft. So soll auch der Produkttest beiden Seiten helfen. Auf der einen Seite bekommt Bosch einen Testbericht, der sicher in weitere Planungen einfließt und auf der anderen Seite sollte auch dem Tester mit dem Gerät geholfen werden. Verschenkt der Tester sein Testgerät oder verschleudert es bei Ebay, hat er es offensichtlich nicht gebraucht. In dem Fall hätte lieber ein anderer User (der sich vielleicht nicht jedes Werkzeug leisten kann) testen und das Gerät bekommen sollen.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
ergodiak:
wo ist die denn????


Wenn Du Dich zum Produkttest bewirbst, bestätigst Du auf der dritten Seite die Teilnahmebedingungen (ich hoffe doch nicht ohne zu lesen 😉 ).
Siehe Punkt 3 Fettdruck.



Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für den Produkttest im Rahmen der 1-2-do.com-Community der Robert Bosch GmbH

Für Ihre Teilnahme am Produkttest gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Der Produkttest wird von der Robert Bosch GmbH ("Robert Bosch") angeboten. Indem Sie sich als registrierter Nutzer über die Webseite der 1-2-do.com-Community für die Teilnahme am Produkttest anmelden, erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.

Angestellte von Robert Bosch, der von Robert Bosch im Rahmen dieser Aktion beauftragten Dienstleistern oder jeweils deren verbundenen Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1. Teilnahme und Vertragsschluss
Die Anmeldung zum Produkttest über die Webseite stellt lediglich eine unverbindliche Einladung zur Teilnahme am Produkttest dar. Ein entsprechender Vertrag kommt erst zustande, wenn Robert Bosch diese Anmeldung durch Zusendung eines Testproduktes annimmt. Für Ihre Teilnahme am Produkttest gelten - sofern in diesen Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird - ergänzend die Nutzungsbedingungen der 1-2-do.com-Community.

2. Lieferung von Produkten
Sie erklären sich als Produkttester damit einverstanden, dass die Ihnen in Verbindung mit dem Produkttest zur Verfügung gestellten Produkte Ihnen lediglich zum Ausprobieren übertragen wurden und daher nicht an Sie verkauft wurden. Die Testprodukte werden Ihnen darüber hinaus unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Das gilt allerdings nicht, soweit der Gewährleistungsanspruch auf Schadensersatz gerichtet ist und der Anspruch auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Robert Bosch oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben ebenfalls unberührt. Robert Bosch ist insbesondere nicht verpflichtet, die Testprodukte zu ersetzen oder zu reparieren, sondern wird dies im Einzelfall prüfen. Robert Bosch liefert Testprodukte ausschließlich innerhalb Deutschlands an die im Rahmen Ihrer Registrierung angegebene Postadresse.

3. Vertraulichkeit und Beschränkungen
Sie verpflichten sich als Produkttester im Gegenzug für die Übertragung der Testprodukte eine sachliche, aussagekräftige, angemessen umfangreiche und unvoreingenommene Produktrezension zu verfassen und diese anschließend ausschließlich auf www.1-2-do.com online zu stellen (eine Verlinkung Ihres auf der Webseite www.1-2-do.com veröffentlichten Beitrages auf Blogs oder anderen Webseiten ist aber zulässig und sogar gewünscht). Bei Produkten, bei denen für Sie ein Interessenskonflikt besteht (etwa weil Sie Mitarbeiter bei einem konkurrierenden Hersteller sind), müssen Sie auf eine Produktrezension verzichten.
Sie verpflichten sich des Weiteren, die Ihnen zur Verfügung gestellten Testprodukte nicht weiterzuverkaufen oder Dritten zu übertragen.

4. Datenschutz
Die Datenschutzrichtlinie der 1-2-do.com-Community gilt auch für Ihre Teilnahme am Produkttest und beschreibt unsere Praktiken bezüglich der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten.

5. Widerrufsrecht
Sie können Ihr Angebot innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen das Testprodukt vor Fristablauf übertragen wird - durch Rücksendung des Produktes widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang des Testproduktes beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
.......

BigH72
Ehemaliges Mitglied
Ricc:
Wenn Du Dich zum Produkttest bewirbst, bestätigst Du auf der dritten Seite die Teilnahmebedingungen (ich hoffe doch nicht ohne zu lesen 😉 ).
Siehe Punkt 3 Fettdruck.


Ricc ich denke er meint die SChnitzeljagd, denn zum Produkttest der PPR 250 hatte er sich ja angemeldet.

Also die Schnitzeljagd findest du hier