Das EEG setzt in Deutschland die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Neben einem Beitrag zum Klimaschutz dient es der Markteinführung Erneuerbarer Energien und der Erfüllung der europäischen und deutschen Zielvorgaben für den Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch. Durch garantierte Abnahmepreise für den erzeugten Strom bekommen Anlagenbetreiber und -hersteller eine langfristige Planungs- und Investitionssicherheit. Die Förderung der Technologien ist degressiv aufgebaut, so dass ein kontinuierlicher Anreiz zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung besteht. Die Vergütungssummen werden in Form eines Umlageverfahrens auf alle Stromverbraucher verteilt. Da keine staatlichen Mittel betroffen sind, handelt es sich nicht um Subventionen.