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Lasertechnik - Einführung/Laserklassen

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Einführung


Laser haben einen zunehmenden Einfluss auf die technische Entwicklung von Maschinen und Geräten. Die Anwendungsgebiete sind so vielseitig wie die Technik selbst. Sie reichen von einfachen „Lichtzeigern“, Brenn- und Lesegeraten in der Konsumelektronik, Signalübermittlung in der Nachrichtentechnik und zur Verwendung in chirurgischen Instrumenten bis hin zur Bearbeitung von Werkstoffen und Einsatz in der Raumfahrt. In der Bau- und Vermessungstechnik sowie im handwerklichen Bereich werden Laser in der elektronischen Mess- und Nivelliertechnik verwendet.

Lasergeräte für die Messtechnik


In der handwerklichen und industriellen Messtechnik werden vorwiegend Laser mit sichtbarer Strahlung eingesetzt. Da das Laserlicht nur eine bestimmte Wellenlänge hat, lässt es sich mit den in der Optik üblichen Bauteilen wie beispielsweise Linsen sehr gut fokussieren. Hierbei kann eine Laserstrahlung mit sehr hoher Strahlkonzentration erreicht werden, wodurch der Laserstrahl eine hohe Reichweite bekommt. So vorteilhaft diese Eigenschaften für den technischen Anwendungszweck sind, so gefährlich kann Laserstrahlung sein, wenn sie in das ungeschützte Auge gelangt. Der Blick, auch unbeabsichtigt, in einen Laserstrahl muss daher unter allen Umstanden vermieden werden. Hierbei ist zu beachten, dass auch Reflexionen an spiegelnden Gegenständen diese Gefahr nicht mindern! Sinn und Zweck dieses Artikels ist es, neben den technischen Grundlagen auch auf mögliche Gefahren der Lasertechnik hinzuweisen. In jedem Falle müssen beim Arbeiten mit lasertechnischen Geräten die in den Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweisen erwähnten Empfehlungen und Vorschriften beachtet werden!

Kennzeichnung von Lasergeräten


Instrumente und Geräte, welche mit Laserstrahlen arbeiten oder solche erzeugen, müssen als solche auf dem Typschild gekennzeichnet sein. Daneben müssen die Laserklasse, die Leistung, die Wellenlänge des Laserlichtes, die für das Gerat zutreffende Norm, Gefahrenhinweise und eventuelle Sicherheitsvorschriften angegeben sein.


Aktuelle Laserklassen


Die Laserklassen sind entsprechend DIN EN 60825-1 seit November 2001 in folgende Klassen unterteilt:
Laserklasse 1
Laserklasse 1M
Laserklasse 2
Laserklasse 2M
Laserklasse 3R
Laserklasse 3B
Laserklasse 4

Klasse 1


Leistung: < 25 μW
Wellenlänge: 400 … 1400 nm (nur sichtbare Strahlung)
Einstufung: Augensicher unter vernünftig vorhersehbaren Bedingungen.
Kennzeichnung: Laser Klasse 1
Spezielle Bedienungsvorschriften: Keine
Typische Anwendung: CD-Player

Klasse 1M


Leistung: < 25 μW
Wellenlänge: 302 … 4000 nm (auch unsichtbarer Strahlungsbereich möglich)
Strahldurchmesser: > 7 mm
Einstufung: Nicht in den Strahl blicken. Augensicher unter vernünftig vorhersehbaren Bedingungen. Die Benützung von optischen Hilfsmitteln wie Lupen oder Fernrohren kann gefährlich sein.
Typschildkennzeichnung: Laserklasse 1M
Spezielle Bedienungsvorschriften: Nicht in den Strahl blicken

Klasse 2


Leistung: Max. 1 mW
Wellenlänge: 400 … 700 nm (nur sichtbare Strahlung)
Einstufung: Niedrige Leistung
Augensicher durch Lidschlussreflex unter vernünftig vorhersehbaren Bedingungen.
Typschildkennzeichnung: Laserklasse 2
Strahl nicht mit vergrößernden optischen Instrumenten betrachten.
Spezielle Bedienungsvorschriften: Nicht in den Strahl blicken
Typische Anwendung: Messtechnik.

Klasse 2M


Leistung: Max. 1 mW
Wellenlänge: 400 … 700 nm (nur sichtbare Strahlung)
Strahldurchmesser: > 7 mm
Einstufung: Niedrige Leistung
Augensicher durch Lidschlussreflex. Die Benützung von optischen Hilfsmitteln wie Lupen oder Fernrohren kann gefährlich sein.
Kennzeichnung: Laserklasse 2M
Strahl nicht mit vergrößernden optischen Instrumenten betrachten.
Spezielle Bedienungsvorschriften: Nicht in den Strahl blicken, Ausbildung vorgeschrieben.

Klasse 3R


Leistung: 1 … 5 mW
Wellenlänge: 302 nm … 10 μm (auch unsichtbarer Strahlungsbereich möglich)
Einstufung: Nicht augensicher durch Lidschlussreflex. Blick in den Strahl kann gefährlich sein.
Typschildkennzeichnung: Laserstrahlung. Nicht dem Strahl aussetzen. Laserklasse 3R.
Spezielle Bedienungsvorschriften: Blick in den Strahl kann gefährlich sein.
Vorschrift: Strahlwahrnehmung, Ausbildung vorgeschrieben.

Klasse 3B


Leistung: 5 … 500 mW
Wellenlänge: 302 nm … 10 μm (auch unsichtbarer Strahlungsbereich möglich)
Einstufung: Blick in den Strahl ist gefährlich. Strahl kann gefährlich für die Haut sein.
Typschildkennzeichnung: Laserstrahlung. Nicht dem Strahl aussetzen. Laserklasse 3B
Spezielle Bedienungsvorschriften: Blick in den Strahl ist gefährlich.
Vorschrift: Fernbedienung, Schlüsselschalter, Strahlwahrnehmung, Laserschutzbeauftragter, Warnzeichen, Augenschutz und Ausbildung

Klasse 4


Leistung: > 500 mW
Wellenlänge: 302 nm … 10 μm (auch unsichtbarer Strahlungsbereich möglich)
Einstufung: Hohe Leistung. Sehr gefährlich für Augen und Haut, auch durch diffuse Reflexionen. Verletzung der Haut ist möglich. Brandgefahr.
Typschildkennzeichnung: Laserstrahlung. Bestrahlung von Augen oder Haut durch direkte oder Streustrahlung vermeiden. Laserklasse 4
Spezielle Bedienungsvorschriften: Blick in den Strahl ist gefährlich. Notwendig sind: Fernbedienung, Schlüsselschalter, Strahlwahrnehmung, Laserschutzbeauftragter, Warnzeichen, Augenschutz, Ausbildung.
Typische Anwendung: Industrielle Laser, Materialprüfung, Forschung

Laserleistungen


Laser werden entsprechend ihrer Leistungsaufnahme gekennzeichnet. Die Leistungen sind entsprechend der Laserklasse 1...3 begrenzt. Die Leistungsskala der Laserklasse 4 ist nach oben offen. Die Leistungen werden in Mikrowatt (µW) oder Milliwatt (mW) angegeben. 1000 µ = 1 mW, 1000 mW = 1 W.

Wellenlänge


Die Kennzeichnung erfolgt in Nanometer (nm) oder in Mikrometer (µm). Sichtbare Strahlung ist stets im Nanometerbereich (ca. 350...800 nm). Strahlung im Mikrometerbereich ist für das menschliche Auge unsichtbar (z.B. Infrarotbereich).


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