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Laser haben einen zunehmenden Einfluss auf die technische
Entwicklung von Maschinen und Geräten. Die Anwendungsgebiete sind
so vielseitig wie die Technik selbst. Sie reichen von einfachen
„Lichtzeigern“, Brenn- und Lesegeraten in der Konsumelektronik,
Signalübermittlung in der Nachrichtentechnik und zur Verwendung in
chirurgischen Instrumenten bis hin zur Bearbeitung von Werkstoffen
und Einsatz in der Raumfahrt. In der Bau- und Vermessungstechnik
sowie im handwerklichen Bereich werden Laser in der elektronischen
Mess- und Nivelliertechnik verwendet.
In der handwerklichen und industriellen Messtechnik werden
vorwiegend Laser mit sichtbarer Strahlung eingesetzt. Da das
Laserlicht nur eine bestimmte Wellenlänge hat, lässt es sich mit
den in der Optik üblichen Bauteilen wie beispielsweise Linsen sehr
gut fokussieren. Hierbei kann eine Laserstrahlung mit sehr hoher
Strahlkonzentration erreicht werden, wodurch der Laserstrahl eine
hohe Reichweite bekommt. So vorteilhaft diese Eigenschaften für den
technischen Anwendungszweck sind, so gefährlich kann Laserstrahlung
sein, wenn sie in das ungeschützte Auge gelangt. Der Blick, auch
unbeabsichtigt, in einen Laserstrahl muss daher unter allen
Umstanden vermieden werden. Hierbei ist zu beachten, dass auch
Reflexionen an spiegelnden Gegenständen diese Gefahr nicht mindern!
Sinn und Zweck dieses Artikels ist es, neben den technischen
Grundlagen auch auf mögliche Gefahren der Lasertechnik hinzuweisen.
In jedem Falle müssen beim Arbeiten mit lasertechnischen Geräten
die in den Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweisen erwähnten
Empfehlungen und Vorschriften beachtet werden!
Instrumente und Geräte, welche mit Laserstrahlen arbeiten oder
solche erzeugen, müssen als solche auf dem Typschild gekennzeichnet
sein. Daneben müssen die Laserklasse, die Leistung, die Wellenlänge
des Laserlichtes, die für das Gerat zutreffende Norm,
Gefahrenhinweise und eventuelle Sicherheitsvorschriften angegeben
sein.
Die Laserklassen sind entsprechend DIN EN 60825-1 seit November
2001 in folgende Klassen unterteilt:
Laserklasse 1
Laserklasse 1M
Laserklasse 2
Laserklasse 2M
Laserklasse 3R
Laserklasse 3B
Laserklasse 4
Leistung: < 25 μW
Wellenlänge: 400 … 1400 nm (nur sichtbare Strahlung)
Einstufung: Augensicher unter vernünftig vorhersehbaren
Bedingungen.
Kennzeichnung: Laser Klasse 1
Spezielle Bedienungsvorschriften: Keine
Typische Anwendung: CD-Player
Leistung: < 25 μW
Wellenlänge: 302 … 4000 nm (auch unsichtbarer Strahlungsbereich
möglich)
Strahldurchmesser: > 7 mm
Einstufung: Nicht in den Strahl blicken. Augensicher unter
vernünftig vorhersehbaren Bedingungen. Die Benützung von optischen
Hilfsmitteln wie Lupen oder Fernrohren kann gefährlich sein.
Typschildkennzeichnung: Laserklasse 1M
Spezielle Bedienungsvorschriften: Nicht in den Strahl blicken
Leistung: Max. 1 mW
Wellenlänge: 400 … 700 nm (nur sichtbare Strahlung)
Einstufung: Niedrige Leistung
Augensicher durch Lidschlussreflex unter vernünftig vorhersehbaren
Bedingungen.
Typschildkennzeichnung: Laserklasse 2
Strahl nicht mit vergrößernden optischen Instrumenten
betrachten.
Spezielle Bedienungsvorschriften: Nicht in den Strahl blicken
Typische Anwendung: Messtechnik.
Leistung: Max. 1 mW
Wellenlänge: 400 … 700 nm (nur sichtbare Strahlung)
Strahldurchmesser: > 7 mm
Einstufung: Niedrige Leistung
Augensicher durch Lidschlussreflex. Die Benützung von optischen
Hilfsmitteln wie Lupen oder Fernrohren kann gefährlich sein.
Kennzeichnung: Laserklasse 2M
Strahl nicht mit vergrößernden optischen Instrumenten
betrachten.
Spezielle Bedienungsvorschriften: Nicht in den Strahl blicken,
Ausbildung vorgeschrieben.
Leistung: 1 … 5 mW
Wellenlänge: 302 nm … 10 μm (auch unsichtbarer Strahlungsbereich
möglich)
Einstufung: Nicht augensicher durch Lidschlussreflex. Blick in den
Strahl kann gefährlich sein.
Typschildkennzeichnung: Laserstrahlung. Nicht dem Strahl aussetzen.
Laserklasse 3R.
Spezielle Bedienungsvorschriften: Blick in den Strahl kann
gefährlich sein.
Vorschrift: Strahlwahrnehmung, Ausbildung vorgeschrieben.
Leistung: 5 … 500 mW
Wellenlänge: 302 nm … 10 μm (auch unsichtbarer Strahlungsbereich
möglich)
Einstufung: Blick in den Strahl ist gefährlich. Strahl kann
gefährlich für die Haut sein.
Typschildkennzeichnung: Laserstrahlung. Nicht dem Strahl aussetzen.
Laserklasse 3B
Spezielle Bedienungsvorschriften: Blick in den Strahl ist
gefährlich.
Vorschrift: Fernbedienung, Schlüsselschalter, Strahlwahrnehmung,
Laserschutzbeauftragter, Warnzeichen, Augenschutz und
Ausbildung
Leistung: > 500 mW
Wellenlänge: 302 nm … 10 μm (auch unsichtbarer Strahlungsbereich
möglich)
Einstufung: Hohe Leistung. Sehr gefährlich für Augen und Haut, auch
durch diffuse Reflexionen. Verletzung der Haut ist möglich.
Brandgefahr.
Typschildkennzeichnung: Laserstrahlung. Bestrahlung von Augen oder
Haut durch direkte oder Streustrahlung vermeiden. Laserklasse
4
Spezielle Bedienungsvorschriften: Blick in den Strahl ist
gefährlich. Notwendig sind: Fernbedienung, Schlüsselschalter,
Strahlwahrnehmung, Laserschutzbeauftragter, Warnzeichen,
Augenschutz, Ausbildung.
Typische Anwendung: Industrielle Laser, Materialprüfung,
Forschung
Laser werden entsprechend ihrer Leistungsaufnahme gekennzeichnet.
Die Leistungen sind entsprechend der Laserklasse 1...3 begrenzt.
Die Leistungsskala der Laserklasse 4 ist nach oben offen. Die
Leistungen werden in Mikrowatt (µW) oder Milliwatt (mW) angegeben.
1000 µ = 1 mW, 1000 mW = 1 W.
Die Kennzeichnung erfolgt in Nanometer (nm) oder in Mikrometer
(µm). Sichtbare Strahlung ist stets im Nanometerbereich (ca.
350...800 nm). Strahlung im Mikrometerbereich ist für das
menschliche Auge unsichtbar (z.B. Infrarotbereich).